Solutions Markets/Kiqiwk Holdings Intl Limited
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass
Solutions Markets
bzw
Kiqiwk Holdings Intl Limited
Web: www.solutionsmarkets.co
mit angeblichen Sitz in
Intershore Chambers, Road Town, Tortola, British Virgin Islands
E-Mail:
support@solutionsmarkets.co
compliance.de@solutionsmarkets.co (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)
nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist den Anbietern daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
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Dundee Wealth Management AG
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass die
Dundee Wealth Management AG
mit angeblichen Sitz in
Donau-City-Straße 7, 1220 Vienna, Austria
E-Mail:
info@dundeewealthmgmt.eu
investorservices@dundeewealthmgmt.eu (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist der Anbieterin daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (§ 1 Abs 1 Z 7 lit e BWG) nicht gestattet.
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FXT Brokers
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass
FXT Brokers
Web: www.fxtbrokers.com
mit angeblichen Sitz in
365 Road Avenue, London NW8 6LS.
E-Mail:
support@fxtbrokers.com
compliance@fxtbrokers.com
vip@fxtbrokers.com (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.