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BaFin Meldung: R & R Consulting GmbH: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt
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BaFin Meldung: R & R Consulting GmbH: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

kpuljek (CC0), Pixabay

R & R Consulting GmbH: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die R & R Consulting GmbH in Deutschland unter der Markenbezeichnung Aurimentum eine Vermögensanlage in Form einer „sonstigen Anlage, die eine Verzinsung und Rückzahlung oder einen vermögenswerten Barausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld gewährt oder in Aussicht stellt“ i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) mit der Bezeichnung „Goldkauf mit Treuebonus“ öffentlich anbietet.

Entgegen § 6 VermAnlG wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.

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