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Yield Enterprise Currency Software OÜ (ProuFX): BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

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OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. Mai 2020 der Gesellschaft Yield Enterprise Currency Software OÜ das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Die Gesellschaft Yield Enterprise Currency Software OÜ ist Betreiberin der Handelsplattform www.proufx.com (Tel.: +441224459230, E-Mail: support@proufx.info
verification@proufx.info) – unter anderem für Devisen und Aktien. In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.

Damit betreibt die Yield Enterprise Currency Software OÜ das Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Mit bereits bestandskräftigem Bescheid vom 4. November 2019 hat die BaFin der Yield Enterprise Currency Software OÜ zudem entsprechende, über eine andere Website betriebene Geschäfte untersagt.

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