Dr. Fischer Consulting, Berlin, kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass sie Dr. Fischer Consulting, Berlin, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Das Unternehmen bietet auf seiner Webseite www.drfischerconsulting.de (Arbitrage-) Hochfrequenz-Handel an und behauptet wahrheitswidrig, von der BaFin geprüft worden zu sein und das Produkt am deutschen Markt anbieten zu dürfen.