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„Anlegerschutzanwälte“

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Es gibt viele „Anlegerschutzanwälte“ im Internet, die, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen, damit natürlich werben. Nur: Der Begriff „Anlegerschutzanwalt“ ist nicht geschützt, so dass sich jeder Anwalt so nennen kann. Geschützt ist lediglich der Begriff „Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht“. Genau nur zu solchen Rechtsanwälten sollte man als Ratsuchender gehen, wenn man ein Problem mit einem Investment hat.

Klar sollte auch jedem Leser sein, dass man mit einer positiven Berichterstattung letztlich kaum einen Anleger „hinter dem Ofen hervorlocken“ wird. Dies erzielt man nur, wenn man Angst und Unsicherheit bezüglich eines Investments bei einem Anleger schürt, denn nur dann hat dieser ja einen Grund, einen Rechtsanwalt, beziehungsweise in diesem Fall einen werbenden Anlegerschutzanwalt, zu kontaktieren.

Damit hat dieser Anwalt schon sein Ziel erreicht, denn er hat ein Mandat erzielt, dass ihm Einkommen für Miete und Lebensunterhalt einbringt. Natürlich ist dieses Vorgehen völlig legitim, aber dennoch sehen wir solche Werbung von „Anlegerschutzanwälten“ kritisch. Leider muss man aber auch immer wieder feststellen, dass diese Rechtsanwälte selten mit den entsprechenden Unternehmen in Kontakt treten, um wichtige Fragen zu klären. Natürlich, denn möglicherweise hätte sich dann das Schreiben eines Berichtes auch erledigt.

Wir raten daher jedem Anleger, der ein mögliches Problem mit seinem getätigten Investment hat, zunächst einmal mit dem Emittenten direkt Kontakt aufzunehmen und um die konkrete Beantwortung seiner Fragen zu bitten. Überzeugt den Anleger das nicht, und man möchte einen anwaltschaftlichen Rat hinzuziehen, dann sollte man die Anwaltskammer in seiner Nähe anrufen. Dort bekommt man immer mehrere Rechtsanwälte in seiner Nähe genannt, so unsere Erfahrung bei Testanrufen. Mit diesen sollte man dann einen persönlichen Termin vereinbaren und seine Fragen und Bedenken vortragen. Natürlich kostet auch das Geld, aber wir halten das für den seriöseren Weg.

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