Start Allgemein Musterverfahrensantrag im Rechtsstreit gegen HVT und POC

Musterverfahrensantrag im Rechtsstreit gegen HVT und POC

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Landgericht Düsseldorf

Beschluss

In dem Rechtsstreit
Kunert gegen HVT HanseVermögen Treuhand-, Service- und
Verwaltungsgesellschaft mbH u.a.

wird gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG folgender Musterverfahrensantrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht:

1.

Vollständige Bezeichnung der Beklagten und ihrer gesetzlichen Vertreter:

HVT HanseVermögen Treuhand-, Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Ivonne Kupke, Tinsdaler Kirchenweg 275 A, 22559 Hamburg,

Beklagte zu 1.,

POC Natural Gas Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Edmund Kockartz und Klaus Christochowitz, Zur Wasserburg 24, 40764 Langenfeld,

Beklagte zu 2.,
2.

Bezeichnung des Anbieters:

POC Energy Solutions GmbH, Berlin

3.

Bezeichnung des Prozessgerichts:

Landgericht Düsseldorf

4.

Aktenzeichen des Prozessgerichts:

10 O 237/17

5.

Feststellungsziele des Musterverfahrensantrags:

Es wird festgestellt, dass der Verkaufsprospekt zu der Beteiligung POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG in der Fassung vom 18.03.2011

a)

nicht hinreichend über die kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen informiert,

b)

nicht hinreichend über die Risiken aus Finanzierungsverträgen informiert.

6.

Knappe Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts:

Der Kläger macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche wegen einer auf Prospektfehlern beruhenden fehlerhaften Aufklärung im Vorfeld einer treuhänderischen Beteiligung an der POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG geltend. Grundlage seines Entschlusses zum Beitritt war nach seinem Vortrag der oben genannte Verkaufsprospekt. Die Beklagten zu 1. und 2. Gründungskommanditistinnen, die Beklagte zu 1. zudem Treuhandkommanditistin der POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG.

7.

Zeitpunkt des Eingangs des Musterverfahrensantrags beim Prozessgericht:

Der ursprünglich am 23.06.2017 beim Landgericht Hamburg eingegangene Musterverfahrensantrag ist nach Verweisung am 02.10.2017 beim Landgericht Düsseldorf eingegangen.

 

Düsseldorf, 09.03.2018

10. Zivilkammer

Kropidlowska Richterin
als Einzelrichterin

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