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Ordnungsgeld gegen Marenave Schiffahrts AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 27. September 2017 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Marenave Schiffahrts AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Marenave Schiffahrts AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat am 13. Oktober 2017 gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

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