Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 27. September 2017 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Marenave Schiffahrts AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Marenave Schiffahrts AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat am 13. Oktober 2017 gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.