Dark Mode Light Mode
Insolvenzverfahren A I V V GmbH (Allgemeine Immobilien Vermögensverwaltung) eröffnet
BGH kippt „Bearbeitungsentgelt“-Erhebung bei Abschluss eines Darlehensvertrags auch für Unternehmen
Jack Wolfskin wechselt seinen Besitzer

BGH kippt „Bearbeitungsentgelt“-Erhebung bei Abschluss eines Darlehensvertrags auch für Unternehmen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein früheres Urteil zur Gebührenerhebung von Banken und Sparkassen ausgeweitet. Schon vor zwei Jahren entschied der BGH, dass diese bei Abschluss eines Darlehensvertrages von den Verbrauchern keine zusätzlichen „Bearbeitungsentgelte“ erheben dürfen. Nun bezog der BGH auch Unternehmer in dieses Urteil mit ein (Urt. v. 04.07.2017, Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16). Dadurch können Firmen, die seit 2014 derartige Gebühren gezahlt haben, diese zurückfordern. Weiter zurückliegende Ansprüche könnten allerdings verjährt sein.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Insolvenzverfahren A I V V GmbH (Allgemeine Immobilien Vermögensverwaltung) eröffnet

Next Post

Jack Wolfskin wechselt seinen Besitzer