Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 532 IN 2257/13
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Future Business KG a.A., Lene-Glatzer-Straße 23, 01309 Dresden, AG Dresden, HRA 18735 vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Jörg Biehl
– wurde am 14.11.2013 um 16:15 Uhr Dr. Bruno Kübler, Nieritzstraße 14, 01097 Dresden, Website www.kueblerlaw.com, Email geschäftlich dresden@kueblerlaw.com, Telefon geschäftlich 0351 315050, Telefax 0351 31505555 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
– wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Die Zwangsvollstreckung wurde eingestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
532 IN 2257/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 15.11.2013