Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein als Insolvenzgericht hat mit Beschluss vom 28.10.2026 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der TräumeBau GmbH, Speyerer Straße 46, 67112 Mutterstadt, Aktenzeichen 3 a IN 340/26, entschieden, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Insolvenzmasse abgewiesen wird. Die Veröffentlichung erfolgte am 29.10.2026.
Was die Entscheidung bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet für Laien: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Nach der Bekanntmachung hat das Gericht festgestellt, dass die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist. Gleichzeitig reiche das verwertbare Vermögen nicht aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Wird ein Antrag auf diese Weise abgewiesen, gibt es keinen Insolvenzverwalter, der die Vermögenswerte ordnet und eine Verteilung an die Gläubiger vorbereitet. Für Gläubiger bedeutet das in der Regel, dass sie ihre Forderungen selbst weiterverfolgen müssen und die Aussicht auf eine Befriedigung meist gering ist. Die Entscheidung führt außerdem zur Eintragung der Schuldnerin in das zentrale Schuldnerverzeichnis. Die mit Beschluss vom 18.08.2026 angeordneten Nebenmaßnahmen wurden aufgehoben.
Folgen für die Gesellschaft
Die Entscheidung stützt sich auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach der Bekanntmachung hat das Gericht ausgeführt, dass zwar die Voraussetzungen einer Insolvenz vorliegen, das vorhandene Vermögen aber nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu tragen. Die Schuldnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. In der Praxis kann eine solche Abweisung regelmäßig dazu führen, dass die Gesellschaft aufgelöst und später gelöscht wird; maßgeblich ist jedoch die weitere Behandlung im Handelsregister und durch die zuständigen Stellen.
Für die TräumeBau GmbH ist damit kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet worden. Für Gläubiger gibt es dadurch keine geordnete Verteilung über ein Insolvenzverfahren.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer offene Forderungen gegen die TräumeBau GmbH hat, sollte Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Mahnungen, Kontoauszüge und sonstige Nachweise vollständig sichern. Auch Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Belege aufbewahren und prüfen, welche Ansprüche noch bestehen. Es kann sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen und die eigenen Ansprüche selbst weiterzuverfolgen, da die Aussichten auf eine Zahlung nach einer Abweisung mangels Masse häufig gering sind.
Für Betroffene ist wichtig, die Entwicklung aufmerksam zu beobachten und Fristen nicht zu versäumen. Wer Ansprüche sichern oder durchsetzen will, sollte jetzt schnell und geordnet handeln.