Das Insolvenzgericht Hamburg hat unter dem Aktenzeichen 67c IN 166/26 eine Bekanntmachung zu Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht. Betroffen ist die Mävers Internationale Handels GmbH mit Sitz in Hamburg. Die Veröffentlichung stammt vom 29.10.2026.
Was das für die Firma bedeutet
Nach dem bekannt gemachten Beschluss wurde am 28.10.2026 um 12:47 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet. Das ist eine Sicherungsmaßnahme im Insolvenzantragsverfahren. Sie soll das Vermögen der Firma vor weiteren Veränderungen schützen, bis das Gericht über das weitere Verfahren entscheidet.
Wichtig ist: Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Firma kann also nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen. Das Gericht hat außerdem angeordnet, dass Schuldner der Antragsgegnerin nur noch unter Beachtung des Beschlusses leisten sollen. Wer der Firma Geld schuldet, soll daher die gerichtliche Anordnung beachten.
Wer vorläufiger Insolvenzverwalter ist
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner aus Hamburg bestellt worden. In der Bekanntmachung ist als Kanzleiadresse Valentinskamp 24, 20354 Hamburg genannt. Seine Aufgabe ist es, die Vermögenslage zu sichern und die Anordnung des Gerichts umzusetzen.
Was Gläubiger und Kunden daraus ableiten können
Für Gläubiger bedeutet die Bekanntmachung vor allem, dass das Verfahren nun unter gerichtlicher Kontrolle steht. Forderungen, Zahlungen und sonstige Leistungen sollten nur im Rahmen der gerichtlichen Vorgaben erfolgen. Kunden oder Vertragspartner sollten keine eigenmächtigen Absprachen treffen, die dem Beschluss widersprechen könnten.
Die Veröffentlichung sagt noch nicht, wie das Verfahren am Ende ausgeht. Sie zeigt aber, dass das Gericht Schutzmaßnahmen angeordnet hat, damit das Vermögen der Firma gesichert bleibt und weitere Schritte im Verfahren geordnet geprüft werden können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre offenen Forderungen, Zahlungen und laufenden Verträge sorgfältig prüfen und die gerichtliche Anordnung beachten. Wer Geld an die Firma schuldet, sollte vor einer Zahlung klären, ob die Leistung noch direkt an die Firma oder nach den Vorgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erbringen ist. Wer selbst Forderungen gegen die Firma hat, sollte Unterlagen geordnet aufbewahren und auf weitere Mitteilungen des Gerichts achten.