Das Insolvenzgericht Mönchengladbach hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Glatz GmbH mit Beschluss vom 29.10.2026 um 09:06 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 20 IN 100/26. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Mönchengladbach.
Was die Anordnung bedeutet
Mit einer solchen Anordnung soll das Vermögen des Unternehmens im frühen Stadium des Insolvenzverfahrens gesichert werden. Nach der Bekanntmachung darf die Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam verfügen. Außerdem wird angeordnet, dass Zahlungen an die Schuldnerin unterbleiben sollen. Bankguthaben und sonstige Forderungen kann der vorläufige Insolvenzverwalter einziehen; eingehende Gelder darf er entgegennehmen.
Für Betroffene bedeutet das vor allem: Wer der Glatz GmbH noch Geld schuldet, soll nicht mehr ohne Beachtung dieser Anordnung an das Unternehmen zahlen. Zugleich werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin grundsätzlich untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt, soweit es nicht um unbewegliche Gegenstände geht. Ausgenommen sind Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.
Wer als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt wurde
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Björn-Till Till, Riehler Platz 5, 50668 Köln, bestellt. Seine Aufgabe besteht nach der Bekanntmachung darin, die wirtschaftliche Lage und die Vermögenssituation im laufenden Verfahren zu sichern und zu überwachen. Für Außenstehende ist wichtig: Diese Anordnung ist noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern eine vorläufige Sicherungsmaßnahme im Rahmen des Eröffnungsverfahrens.
Für Kunden, Anleger oder Gläubiger kann das bedeuten, dass Zahlungen, Forderungen und laufende Geschäftsbeziehungen nun unter besonderer Beobachtung stehen. Wer offene Ansprüche gegen die Glatz GmbH hat, sollte die weitere Entwicklung des Verfahrens genau verfolgen. Die Bekanntmachung selbst trifft jedoch keine Aussage darüber, wie das Verfahren später ausgeht.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten zunächst keine Zahlungen mehr ohne Prüfung der angeordneten Maßnahmen leisten und bestehende Forderungen oder Ansprüche sorgfältig dokumentieren. Wer Gläubiger der Glatz GmbH ist, sollte Unterlagen zu Verträgen, Rechnungen und offenen Beträgen bereithalten. Weitere Schritte hängen vom Fortgang des Insolvenzverfahrens und von späteren gerichtlichen Mitteilungen ab.
Für die Einordnung ist vor allem wichtig: Die Veröffentlichung vom 29.10.2026 betrifft Sicherungsmaßnahmen im Verfahren vor dem Insolvenzgericht Mönchengladbach unter dem Aktenzeichen 20 IN 100/26.