Betroffen ist Käse, der zwischen dem 8. Oktober und einschließlich 28. Oktober 2026 in REWE-Märkten in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland angeboten wurde.
Da Listerien insbesondere für Schwangere, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem gefährlich werden können, wird dringend vom Verzehr abgeraten.
Kundinnen und Kunden sollten den betroffenen Bonaparte Classic Weichkäse nicht mehr essen. Das Produkt kann auch ohne Kassenbon bei REWE zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet.
Welcher Bonaparte Classic Käse ist vom Rückruf betroffen?
Bonaparte Classic – Weichkäse
Hersteller: Strähl Käse AG
Verkaufsstelle: REWE-Frischetheke
Verkaufszeitraum: 08.10.2026 bis einschließlich 28.10.2026
Mindesthaltbarkeitsdatum: Nicht angegeben
Chargennummer: Nicht angegeben
Der Rückruf betrifft ausschließlich die in der Meldung genannten Verkäufe des Käses Bonaparte Classic an der Frischetheke.
Ein konkretes Mindesthaltbarkeitsdatum oder eine Chargennummer wird in der vorliegenden Rückrufinformation nicht genannt.
Da der Käse an der Bedienungstheke angeboten wurde, sollten Verbraucher insbesondere auf die Produktbezeichnung, den Einkaufsort und den Verkaufszeitraum achten.
Grund des Rückrufs: Verdacht auf Listeria monocytogenes
Nach Angaben der Strähl Käse AG besteht bei dem betroffenen Weichkäse der Verdacht auf eine Verunreinigung mit Listeria monocytogenes.
Diese Bakterien können beim Menschen eine sogenannte Listeriose verursachen. Die Erreger kommen in der Umwelt vor und können über verunreinigte Lebensmittel aufgenommen werden.
Besonders kritisch ist, dass sich Listerien unter bestimmten Bedingungen auch bei Kühlschranktemperaturen vermehren können.
Wichtig: In der vorliegenden Rückrufmeldung wird ausdrücklich von einem Verdacht auf Listerien gesprochen. Ein bestätigter Nachweis im betroffenen Käse wird darin nicht näher beschrieben.
Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes wird dennoch dringend vom Verzehr abgeraten.
Welche Gesundheitsgefahren bestehen durch Listerien?
Eine Infektion mit Listeria monocytogenes kann sehr unterschiedlich verlaufen.
Bei gesunden Erwachsenen bleibt eine Infektion häufig unbemerkt oder führt lediglich zu leichten Beschwerden. Möglich sind unter anderem:
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Fieber und allgemeines Krankheitsgefühl
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Übelkeit und Erbrechen
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Durchfall
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Muskel- und Gliederschmerzen
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Grippeähnliche Beschwerden
Bei bestimmten Risikogruppen kann eine Listeriose jedoch schwere Folgen haben.
Besonders gefährdet sind Schwangere, Neugeborene, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem.
Bei schweren Verläufen können die Bakterien eine Blutstrominfektion oder eine Hirnhautentzündung verursachen.
Während der Schwangerschaft kann eine Listerieninfektion auch dann gefährlich für das ungeborene Kind sein, wenn die Schwangere selbst nur leichte oder keine Beschwerden bemerkt. Mögliche Folgen sind Frühgeburten, Fehlgeburten oder schwere Infektionen des Neugeborenen.
Die Inkubationszeit kann je nach Krankheitsform stark variieren. Bei invasiven Infektionen können Beschwerden auch erst mehrere Wochen nach dem Verzehr auftreten.
Wer den betroffenen Käse gegessen hat und anschließend Krankheitssymptome entwickelt, sollte ärztlichen Rat einholen und auf den möglichen Kontakt mit Listerien hinweisen.
Schwangere, die den zurückgerufenen Käse verzehrt haben, sollten auch bei fehlenden Beschwerden ärztlich abklären lassen, ob weitere Maßnahmen sinnvoll sind.
In welchen Bundesländern wurde der Käse verkauft?
Der zurückgerufene Bonaparte Classic wurde nach Angaben des Herstellers in REWE-Märkten in folgenden fünf Bundesländern angeboten:
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Baden-Württemberg
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Bayern
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Hessen
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Rheinland-Pfalz
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Saarland
Der betroffene Verkaufszeitraum reicht vom 8. Oktober bis einschließlich 28. Oktober 2026.
Der Käse wurde an der Frischetheke verkauft. Eine Liste einzelner betroffener REWE-Märkte liegt in den übermittelten Informationen nicht vor.
Verbraucher, die im genannten Zeitraum Bonaparte Classic an einer REWE-Käsetheke in einem der fünf Bundesländer gekauft haben, sollten das Produkt vorsorglich nicht mehr verzehren.
Rückgabe und Kaufpreiserstattung bei REWE
Kundinnen und Kunden können den betroffenen Käse in einem REWE-Markt zurückgeben.
Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet.
Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Kaufquittung nicht mehr vorhanden ist.
Verbraucher sollten den Käse bis zur Rückgabe so aufbewahren, dass er nicht versehentlich verzehrt wird. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass andere Lebensmittel nicht durch austretende Flüssigkeit oder direkten Kontakt verunreinigt werden.
Kundenservice der Strähl Käse AG
Bei Fragen zum Rückruf können sich Verbraucherinnen und Verbraucher direkt an den Hersteller wenden.
Strähl Käse AG
Telefon: +41 71 678 11 10 (Schweiz)
E-Mail: info@straehl.ch
Erreichbarkeit: Werktags von 08:00 bis 17:00 Uhr
Weitere Einzelheiten veröffentlicht REWE auf seiner offiziellen Informationsseite zum Rückruf von Bonaparte Classic.
Fazit: Bonaparte Classic von der REWE-Frischetheke nicht mehr verzehren
Die Strähl Käse AG ruft den Weichkäse Bonaparte Classic wegen des Verdachts auf eine Verunreinigung mit Listeria monocytogenes zurück.
Betroffen sind Verkäufe an REWE-Frischetheken vom 08.10.2026 bis einschließlich 28.10.2026 in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
Eine konkrete Chargennummer oder ein Mindesthaltbarkeitsdatum wird in der Rückrufmeldung nicht genannt.
Verbraucher sollten den betroffenen Käse keinesfalls mehr verzehren und bei REWE zurückgeben. Der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet.
Stand: 29. Oktober 2026.