Die Universität Leipzig kämpft weiterhin mit den Folgen eines Hackerangriffs. Nach dem Cyberangriff wurden sämtliche mit dem Internet verbundenen Server der Hochschule vorsorglich vom Netz genommen. Dadurch sind unter anderem die E-Mail-Adressen der Universität derzeit nicht erreichbar. Ein Sprecher erklärte, dass ein eingerichteter Krisenstab mit Hochdruck an der Behebung der Probleme arbeite.
Wie lange die Einschränkungen noch andauern werden, ist bislang unklar. Ebenso offen ist, ob die Angreifer auf vertrauliche Daten zugreifen oder Informationen aus den Systemen der Hochschule entwenden konnten.
Für Studierende, Lehrende, Forschende und Verwaltungsbeschäftigte bedeutet der Vorfall erhebliche Unsicherheit. Denn moderne Hochschulen sind in nahezu allen Bereichen auf funktionierende digitale Infrastrukturen angewiesen.
Universität nimmt internetverbundene Server vom Netz
Nach den bislang vorliegenden Informationen reagierte die Universität Leipzig auf den Hackerangriff mit einer weitreichenden Sicherheitsmaßnahme: Alle Server, die mit dem Internet verbunden sind, wurden offline genommen.
Eine solche Entscheidung kann dazu dienen, mögliche Angriffswege zu unterbrechen und die weitere Ausbreitung eines Cyberangriffs einzudämmen.
Gleichzeitig führt sie zwangsläufig zu Einschränkungen im laufenden Hochschulbetrieb.
Besonders deutlich wird dies bei der elektronischen Kommunikation. Die E-Mail-Adressen der Universität sind nach den vorliegenden Angaben nicht erreichbar.
Damit ist ein zentraler Kommunikationsweg zwischen Hochschule, Studierenden, Beschäftigten und externen Ansprechpartnern vorübergehend gestört.
Ob auch Lernplattformen, Prüfungsverwaltung, Bibliotheksdienste oder andere Anwendungen betroffen sind, geht aus der bisherigen Meldung nicht hervor.
Krisenstab arbeitet an der Wiederherstellung
Die Universität hat einen Krisenstab eingerichtet, der sich mit der Bewältigung des Vorfalls beschäftigt.
Nach Angaben eines Universitätssprechers wird mit Hochdruck an der Behebung der Probleme gearbeitet.
Bei einem Hackerangriff geht es allerdings nicht allein darum, Server wieder einzuschalten.
Zunächst muss möglichst zuverlässig festgestellt werden, auf welchem Weg Angreifer in die Systeme gelangt sind, welche Bereiche betroffen sein könnten und ob weiterhin Sicherheitsrisiken bestehen.
Erst wenn die notwendigen Prüfungen abgeschlossen sind, können Systeme kontrolliert wieder in Betrieb genommen werden.
Eine zu schnelle Wiederherstellung könnte unter Umständen dazu führen, dass noch vorhandene Schwachstellen erneut ausgenutzt werden.
Wie weit die Untersuchungen an der Universität Leipzig bereits fortgeschritten sind, ist nicht bekannt.
Ein konkreter Termin für die vollständige Wiederherstellung der betroffenen Dienste wurde in der vorliegenden Meldung nicht genannt.
Unklar, ob persönliche Daten abgegriffen wurden
Eine der wichtigsten offenen Fragen betrifft den möglichen Abfluss von Daten.
Bislang ist nicht bekannt, ob die Angreifer Informationen aus den Systemen der Universität entwendet haben.
Das ist für den Datenschutz von besonderer Bedeutung.
Hochschulen verarbeiten zahlreiche personenbezogene Daten. Dazu können unter anderem Namen, Anschriften, Kontaktdaten, Matrikelnummern, Beschäftigtendaten und prüfungsbezogene Informationen gehören.
Hinzu kommen Forschungsdaten und interne Verwaltungsunterlagen.
Ob solche Datenbestände beim aktuellen Vorfall tatsächlich betroffen sind, lässt sich derzeit nicht sagen.
Ein Hackerangriff bedeutet nicht automatisch, dass personenbezogene Daten gestohlen wurden. Ebenso wenig kann ein Datenabfluss ausgeschlossen werden, solange die Untersuchungen noch laufen.
Entscheidend wird sein, welche Erkenntnisse die technische Analyse des Vorfalls liefert.
Auch der Angriffsweg ist noch unbekannt
Nach den bisherigen Angaben ist ebenfalls unklar, wie die Täter in die IT-Systeme der Universität eindringen konnten.
Cyberangriffe können auf sehr unterschiedliche Weise erfolgen.
Mögliche Einfallstore sind beispielsweise Sicherheitslücken in Software, kompromittierte Zugangsdaten oder manipulierte E-Mails.
Welche Methode im konkreten Fall verwendet wurde, ist bislang nicht bekannt.
Es wäre deshalb verfrüht, den Vorfall einer bestimmten Tätergruppe zuzuordnen oder eine konkrete Angriffstechnik als Ursache zu benennen.
Auch über mögliche Erpressungsforderungen oder den Einsatz von Schadsoftware enthält die bisherige Meldung keine gesicherten Informationen.
Was bedeutet der Ausfall für Studierende?
Für Studierende kann die eingeschränkte Erreichbarkeit der Universität erhebliche praktische Folgen haben.
Die Kommunikation mit Prüfungsämtern, Lehrenden und Verwaltungseinrichtungen erfolgt heute vielfach per E-Mail.
Wenn diese Kommunikationswege ausfallen, können wichtige Anfragen vorübergehend nicht zugestellt oder beantwortet werden.
Besonders problematisch kann dies sein, wenn Studierende kurzfristig Informationen zu Prüfungen, Abgabefristen oder organisatorischen Abläufen benötigen.
Ob entsprechende Verfahren an der Universität Leipzig tatsächlich beeinträchtigt sind, wurde bislang nicht konkret mitgeteilt.
Studierende sollten deshalb auf offizielle Mitteilungen der Hochschule achten und gegebenenfalls alternative, ausdrücklich bestätigte Kommunikationswege nutzen.
Wichtig ist außerdem, gescheiterte Kontaktversuche zu dokumentieren, wenn diese für eine fristgebundene Angelegenheit relevant sein könnten.
Eine automatische Verlängerung von Prüfungs- oder Abgabefristen lässt sich aus dem IT-Ausfall allerdings nicht ableiten. Hierzu wären entsprechende Entscheidungen der zuständigen Hochschuleinrichtungen erforderlich.
Beschäftigte und Forschende ebenfalls betroffen
Auch für Beschäftigte der Universität kann ein länger andauernder IT-Ausfall erhebliche Einschränkungen verursachen.
Verwaltungsabläufe, interne Abstimmungen und die Kommunikation mit externen Partnern sind vielfach auf digitale Systeme angewiesen.
In der Forschung können zusätzliche Herausforderungen entstehen, wenn technische Anwendungen oder digitale Arbeitsumgebungen zeitweise nicht erreichbar sind.
Ob Forschungsdaten selbst beeinträchtigt wurden, ist nicht bekannt.
Ebenso wenig liegen bislang Informationen darüber vor, ob bestimmte Institute oder Einrichtungen stärker betroffen sind als andere.
Die tatsächlichen Auswirkungen hängen davon ab, welche Systeme abgeschaltet wurden und welche alternativen Arbeitsmöglichkeiten bestehen.
Vorsicht vor Phishing-Mails im Zusammenhang mit dem Angriff
Cyberangriffe auf bekannte Einrichtungen können von Kriminellen auch für weitere Betrugsversuche ausgenutzt werden.
Studierende und Beschäftigte sollten deshalb besonders aufmerksam sein, wenn sie Nachrichten erhalten, die angeblich im Namen der Universität Leipzig verschickt werden.
Betrüger könnten versuchen, die aktuelle Unsicherheit auszunutzen und beispielsweise eine angeblich notwendige Passwortbestätigung oder Kontoreaktivierung zu verlangen.
Für solche Nachrichten gilt: Zugangsdaten sollten niemals über Links in unerwarteten E-Mails eingegeben werden.
Auch Aufforderungen, Einmalcodes oder Passwörter an unbekannte Personen weiterzugeben, sind ein Warnsignal.
Bislang liegen in der bereitgestellten Meldung keine Hinweise darauf vor, dass solche Phishing-Versuche im Zusammenhang mit dem aktuellen Angriff tatsächlich beobachtet wurden. Es handelt sich um eine allgemeine Vorsichtsmaßnahme.
Sollten Studierende und Beschäftigte ihre Passwörter ändern?
Ob ein sofortiger Passwortwechsel erforderlich ist, hängt davon ab, welche Systeme betroffen sind und ob Zugangsdaten möglicherweise kompromittiert wurden.
Dazu liegen derzeit keine gesicherten Informationen vor.
Wer dasselbe Passwort für das Universitätskonto und private Dienste verwendet, sollte diese Mehrfachnutzung grundsätzlich beenden.
Für jedes wichtige Benutzerkonto empfiehlt sich ein eigenes, starkes Passwort.
Soweit verfügbar, erhöht eine Mehrfaktor-Authentifizierung den Schutz.
Betroffene sollten jedoch keine angeblichen Sicherheitsanweisungen befolgen, die über zweifelhafte Nachrichten oder unbekannte Internetseiten verbreitet werden.
Maßgeblich sind die offiziellen Informationen der Universität.
Wenn die Hochschule konkrete Maßnahmen zur Absicherung von Konten bekannt gibt, sollten diese beachtet werden.
Welche Pflichten bestehen bei einem möglichen Datenabfluss?
Sollte sich herausstellen, dass personenbezogene Daten betroffen sind, können datenschutzrechtliche Verpflichtungen entstehen.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung müssen bestimmte Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
Eine Meldung ist grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden einer meldepflichtigen Datenschutzverletzung vorzunehmen, soweit dies möglich ist.
Besteht voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen, kann zusätzlich eine Benachrichtigung der Betroffenen erforderlich sein.
Ob diese Voraussetzungen im Fall der Universität Leipzig erfüllt sind, lässt sich anhand der bislang bekannten Informationen nicht beurteilen.
Denn noch ist unklar, ob überhaupt personenbezogene Daten kompromittiert wurden.
Eine solche Bewertung setzt nähere Erkenntnisse über Art und Umfang des Vorfalls voraus.
Warum die Wiederherstellung Zeit benötigen kann
Die Wiederinbetriebnahme einer größeren Hochschul-IT ist ein komplexer Vorgang.
Nach einem Angriff müssen möglicherweise Systeme untersucht, Sicherheitslücken geschlossen und Zugangsdaten überprüft werden.
Auch vorhandene Datensicherungen können eine wichtige Rolle spielen.
Vor einer Wiederherstellung muss jedoch sichergestellt werden, dass die verwendeten Daten und Systeme nicht erneut eine Gefährdung darstellen.
Bei einer Universität mit zahlreichen Fachbereichen, Instituten und Verwaltungsstellen können viele technische Abhängigkeiten bestehen.
Deshalb kann eine schrittweise Wiederinbetriebnahme sinnvoll sein.
Ob die Universität Leipzig einen solchen Ablauf plant, wurde bislang nicht mitgeteilt.
Eine verlässliche Prognose zur Dauer der Einschränkungen ist daher derzeit nicht möglich.
Was Betroffene jetzt beachten sollten
Solange die Universität ihre Systeme überprüft, sollten Studierende und Beschäftigte vor allem offizielle Informationen verfolgen.
Für den Umgang mit der aktuellen Situation sind einige Maßnahmen besonders sinnvoll:
- Offizielle Mitteilungen prüfen: Informationen zu erreichbaren Diensten und alternativen Kontaktwegen sollten möglichst direkt von der Universität stammen.
- Keine Zugangsdaten weitergeben: Unerwartete Aufforderungen zur Passwortbestätigung oder Kontofreischaltung kritisch prüfen.
- Fristgebundene Vorgänge dokumentieren: Bei wichtigen Anfragen festhalten, wann ein Kontaktversuch unternommen wurde.
- Private Konten absichern: Identische Passwörter für verschiedene Dienste vermeiden und nach Möglichkeit Mehrfaktor-Authentifizierung nutzen.
- Keine Gerüchte verbreiten: Behauptungen über gestohlene Daten, Tätergruppen oder Erpressungsforderungen erst nach einer verlässlichen Bestätigung weitergeben.
Insbesondere sollten Betroffene nicht davon ausgehen, dass sämtliche persönlichen Daten kompromittiert wurden. Dafür gibt es nach den bislang vorliegenden Angaben keine Bestätigung.
Cyberangriffe auf Hochschulen betreffen weit mehr als die Technik
Der Vorfall an der Universität Leipzig verdeutlicht, wie abhängig öffentliche Einrichtungen inzwischen von digitalen Kommunikations- und Verwaltungssystemen sind.
Ein IT-Sicherheitsvorfall kann nicht nur technische Abläufe beeinträchtigen, sondern auch den Studien- und Arbeitsalltag vieler Menschen.
Für Studierende stehen dabei häufig Fragen zur Erreichbarkeit von Ansprechpartnern und zur Verlässlichkeit organisatorischer Verfahren im Vordergrund.
Beschäftigte müssen gegebenenfalls auf alternative Arbeitsabläufe ausweichen.
Zugleich entsteht ein erhöhtes Informationsbedürfnis hinsichtlich des Schutzes persönlicher Daten.
Gerade deshalb ist eine transparente Kommunikation über den Stand der Untersuchungen wichtig.
Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass während eines laufenden Sicherheitsvorfalls nicht jede technische Einzelheit sofort öffentlich gemacht werden kann.