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Max Bau UG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Wilhelmshaven hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 10 IN 89/26 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Max Bau UG (haftungsbeschränkt) abgewiesen. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde der Antrag am 28.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Veröffentlichung erfolgte am 29.10.2026. Als Sitz der Gesellschaft ist Wilhelmshaven genannt; im Register ist sie unter Oldenburg (Oldenburg), HRB 221737 eingetragen.

Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet

„Mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es kommt also nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.

Für Gläubiger bedeutet das in der Regel: Sie müssen ihre Forderungen selbst weiterverfolgen. Eine geordnete Auszahlung aus der Insolvenzmasse findet nicht statt. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind meist gering. Auch offene Ansprüche von Kunden, etwa aus bereits bezahlten, aber noch nicht erbrachten Leistungen, sollten deshalb sorgfältig geprüft und dokumentiert werden.

Folgen für die Gesellschaft

Die Abweisung des Insolvenzantrags wird im Registerkontext erfasst. In der Regel führt ein solcher Schritt zur Auflösung der Gesellschaft; später kann auch die Löschung folgen. Ein Insolvenzverwalter wird in diesem Fall nicht bestellt, weil das Verfahren gar nicht eröffnet wird.

Die amtliche Bekanntmachung nennt als betroffenen Rechtsträger die Max Bau UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Wilhelmshaven und dem Registereintrag Oldenburg (Oldenburg), HRB 221737. Weitere Angaben zur Ursache der wirtschaftlichen Lage enthält der Beschluss nicht.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer noch offene Forderungen, Anzahlungen, Gutscheine oder andere Unterlagen im Zusammenhang mit der Max Bau UG (haftungsbeschränkt) hat, sollte sämtliche Belege sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Schriftwechsel und Fristen. Betroffene können prüfen lassen, welche rechtlichen Schritte im Einzelfall möglich sind, und bei Bedarf fachlichen Rechtsrat einholen.

Wichtig ist: Durch die Abweisung mangels Masse gibt es kein reguläres Insolvenzverfahren mit einem Verwalter, an den Ansprüche automatisch angemeldet werden könnten. Wer Forderungen geltend machen will, muss daher selbst aktiv werden.

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