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FINMA warnt vor INFINITEYIELD: Schweizer Adresse in Zürich, aber kein Handelsregistereintrag – was Anleger jetzt wissen müssen

inproperstyle (CC0), Pixabay

Der Name klingt nach grenzenlosen Ertragsmöglichkeiten: INFINITEYIELD. Doch hinter dem vielversprechenden Begriff steht ein Internetauftritt, zu dem die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA am 29. Oktober 2026 eine Warnung veröffentlicht hat.

Betroffen ist der Anbieter INFINITEYIELD, der unter der Internetadresse https://infinite-yield.com/ auftritt. Als Anschrift nennt der Warnlisteneintrag die Badenerstrasse 574, 8048 Zürich, Schweiz.

Besonders auffällig ist eine weitere Angabe der Aufsichtsbehörde: Für INFINITEYIELD ist kein Handelsregistereintrag ausgewiesen.

Für Verbraucher und Anleger ist dies ein ernst zu nehmender Hinweis. Denn wer einem Unternehmen Geld anvertrauen möchte, sollte zunächst zweifelsfrei feststellen können, mit wem er einen Vertrag abschließt, wer hinter dem Angebot steht und ob für die angebotenen Finanzdienstleistungen eine erforderliche Bewilligung vorhanden ist.

Die FINMA nennt in ihrem Warnlisteneintrag den Namen INFINITEYIELD, die Website infinite-yield.com und die Zürcher Anschrift. Ein gesonderter Unternehmenssitz wird nicht angegeben. Unter der Rubrik Handelsregister findet sich der Hinweis „Ohne HR-Eintrag“.

Weitere Bemerkungen enthält der übermittelte Eintrag nicht.

Damit ist zunächst eine klare Grenze der verfügbaren Informationen erreicht. Aus der Warnung allein geht nicht hervor, wer die Website tatsächlich betreibt, welche Personen für den Anbieter verantwortlich sind oder welche konkreten Anlageprodukte angeboten werden.

Ebenso wenig lässt sich daraus feststellen, ob bereits Anleger finanzielle Schäden erlitten haben oder ob strafrechtliche Ermittlungen laufen.

Die Aufnahme in die FINMA-Warnliste darf deshalb nicht mit einer gerichtlichen Feststellung von Betrug gleichgesetzt werden.

Gleichwohl besteht aus Sicht des Anlegerschutzes ein nachvollziehbarer Grund für erhöhte Vorsicht.

Ein Anbieter, der im Finanzumfeld auftritt und eine Schweizer Geschäftsadresse nennt, sollte seine rechtliche Identität transparent und unabhängig überprüfbar machen können.

Eine Adresse in Zürich kann bei Interessenten Vertrauen wecken. Die Schweiz verfügt über einen international bekannten Finanzplatz und zahlreiche etablierte Banken und Vermögensverwalter.

Doch eine Schweizer Anschrift ist kein Nachweis für eine staatliche Zulassung oder für die wirtschaftliche Seriosität eines Unternehmens.

Auch eine professionell wirkende Internetseite oder ein international klingender Name können eine solche Prüfung nicht ersetzen.

Gerade bei INFINITEYIELD verdient die Namensgebung eine kritische Betrachtung.

Der englische Begriff „Yield“ steht im Finanzbereich für Ertrag oder Rendite. In Verbindung mit „Infinite“ entsteht sprachlich die Vorstellung einer unbegrenzten Ertragsmöglichkeit.

Das bedeutet allerdings nicht, dass der Anbieter tatsächlich unbegrenzte Gewinne verspricht. Ob auf der Website entsprechende Renditeaussagen gemacht werden, geht aus dem vorliegenden FINMA-Eintrag nicht hervor.

Dennoch bietet die Bezeichnung einen Anlass, auf einen wichtigen Grundsatz hinzuweisen: Es gibt keine Geldanlage, die dauerhaft unbegrenzte Erträge ohne entsprechende Risiken gewährleisten kann.

Hohe Renditeerwartungen gehen regelmäßig mit wirtschaftlichen Unsicherheiten einher. Wer eine Geldanlage als vollständig risikofrei oder als garantiert außergewöhnlich ertragreich darstellt, sollte deshalb besonders kritisch hinterfragt werden.

Diese allgemeine Feststellung ist jedoch kein Nachweis dafür, dass INFINITEYIELD solche Versprechen tatsächlich abgibt.

Die entscheidende Frage bleibt vielmehr, welche überprüfbaren Informationen über den Betreiber vorliegen.

Im aktuellen Warnlisteneintrag wird keine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft genannt, die sich eindeutig als Betreiber von infinite-yield.com identifizieren lässt.

Für potenzielle Anleger entstehen daraus mehrere offene Fragen.

Wer ist der rechtliche Vertragspartner? Welche Rechtsform besitzt das Unternehmen? Wer trägt die geschäftliche Verantwortung? Handelt es sich bei der Zürcher Adresse um einen tatsächlichen Geschäftssitz, eine Korrespondenzanschrift oder lediglich um eine im Internet angegebene Adresse?

Und vor allem: Welche Finanzdienstleistungen werden angeboten, und sind dafür gegebenenfalls aufsichtsrechtliche Bewilligungen erforderlich?

Ohne Antworten auf diese Fragen ist eine verlässliche Beurteilung des Angebots kaum möglich.

Dabei ist zu beachten, dass nicht jede wirtschaftliche Tätigkeit in der Schweiz zwingend einen Handelsregistereintrag unter dem verwendeten Namen voraussetzt.

Das Fehlen eines solchen Eintrags ist daher isoliert betrachtet kein Beweis für eine unerlaubte Geschäftstätigkeit.

Im Zusammenhang mit der ausdrücklichen Aufnahme in die FINMA-Warnliste ist es jedoch ein Umstand, der eine besonders sorgfältige Prüfung rechtfertigt.

Für Anleger ist außerdem wichtig, die Funktion einer Warnliste richtig zu verstehen.

Eine Aufsichtsbehörde kann auf Unternehmen und Internetangebote aufmerksam machen, bei denen aus ihrer Sicht Anlass zu aufsichtsrechtlicher Vorsicht besteht.

Die Veröffentlichung soll Marktteilnehmer informieren und dazu beitragen, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.

Sie ersetzt jedoch weder eine vollständige wirtschaftliche Analyse noch eine gerichtliche Entscheidung über mögliche Rechtsverstöße.

Deshalb wäre es unseriös, INFINITEYIELD allein aufgrund des vorliegenden Eintrags als nachgewiesenen Betrugsanbieter zu bezeichnen.

Ebenso wenig sollte die Warnung ignoriert werden.

Wer über infinite-yield.com eine Geldanlage erwägt, sollte vor jeder Zahlung die Identität des tatsächlichen Empfängers überprüfen.

Dazu gehört insbesondere die Frage, ob der im Vertrag genannte Anbieter mit dem Betreiber der Website und dem Inhaber des angegebenen Zahlungskontos übereinstimmt.

Unterschiedliche Unternehmensnamen, unklare Zahlungswege oder die Aufforderung, Geld an nicht nachvollziehbar zugeordnete Dritte zu überweisen, können Anlass zu weiteren Nachfragen geben.

Auch ungewöhnlich hoher Zeitdruck, angeblich nur kurzfristig verfügbare Anlagechancen oder Forderungen nach zusätzlichen Zahlungen vor einer Auszahlung sind allgemeine Warnzeichen, die Verbraucher kennen sollten.

Ob solche Praktiken bei INFINITEYIELD vorkommen, ist anhand der übermittelten FINMA-Informationen nicht belegt.

Die genannten Hinweise dienen deshalb der allgemeinen Risikoeinordnung und stellen keine konkreten Vorwürfe gegen den Anbieter dar.

Für Menschen, die bereits mit INFINITEYIELD in Kontakt stehen, ist eine geordnete Dokumentation sinnvoll.

Verträge, E-Mails, Nachrichten, Kontoauszüge, Zahlungsbestätigungen und sonstige Unterlagen sollten aufbewahrt werden.

Wer bereits Geld überwiesen hat und Zweifel an der Geschäftsbeziehung entwickelt, sollte möglichst zeitnah seine Bank kontaktieren. Ob eine Rückholung von Geldern möglich ist, hängt unter anderem vom Zahlungsweg und vom Zeitpunkt der Transaktion ab.

Bei einem konkreten Verdacht auf eine Straftat kann außerdem eine Anzeige bei den zuständigen Ermittlungsbehörden in Betracht kommen.

Für Verbraucher in Deutschland ist ein weiterer Gesichtspunkt wichtig.

Eine Schweizer Adresse bedeutet nicht automatisch, dass ein Anbieter berechtigt ist, sämtliche Finanzdienstleistungen auch gegenüber deutschen Kunden zu erbringen.

Je nach konkretem Geschäftsmodell können zusätzliche aufsichtsrechtliche Anforderungen bestehen.

Deshalb kann es sinnvoll sein, neben der FINMA-Warnliste auch die Unternehmensdatenbanken und Warnhinweise der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin zu prüfen.

Entscheidend bleibt jedoch, dass die rechtliche Identität des Anbieters eindeutig feststeht.

Die aktuelle Warnung zu INFINITEYIELD verdeutlicht damit ein grundsätzliches Problem des digitalen Finanzmarktes.

Ein Internetauftritt lässt sich vergleichsweise schnell erstellen. Auch eine internationale Unternehmensbezeichnung und eine bekannte Geschäftsadresse können ohne Weiteres in einem Onlineangebot erscheinen.

Für Anleger ist von außen jedoch nicht immer erkennbar, welche tatsächliche Organisation dahintersteht.

Gerade deshalb sind unabhängige Registerdaten, nachvollziehbare Unternehmensangaben und überprüfbare aufsichtsrechtliche Informationen so wichtig.

Im Fall von INFINITEYIELD weist die FINMA ausdrücklich darauf hin, dass kein Handelsregistereintrag vorliegt. Die veröffentlichte Zürcher Adresse allein reicht daher nicht aus, um die rechtliche Identität des Anbieters zu bestätigen.

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