Das Insolvenzgericht München hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1500 IN 3576/26 am 28.10.2026 um 14:00 Uhr Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der i. B Bau GmbH mit Sitz in München angeordnet. Die Bekanntmachung betrifft ein Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Für Verbraucher, Geschäftspartner und andere Gläubiger ist vor allem wichtig: Das Gericht hat nicht nur einen Antrag registriert, sondern bereits Maßnahmen erlassen, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern.
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Außerdem gilt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Das bedeutet im Alltag: Das Unternehmen kann über sein Vermögen nicht mehr frei und allein entscheiden. Bestimmte Zahlungen, Verträge oder andere wirtschaftliche Handlungen stehen damit unter Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Was die Anordnung rechtlich bedeutet
Die Bekanntmachung nennt als vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Strüwind aus München. In solchen Fällen soll verhindert werden, dass Vermögenswerte vor einer Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beiseitegeschafft, vermindert oder sonst nachteilig verändert werden. Die Sicherungsmaßnahmen dienen also in erster Linie dem Schutz der Insolvenzmasse. Für Gläubiger kann das wichtig sein, weil dadurch die vorhandenen Werte eher gesichert bleiben und nicht ohne Kontrolle abfließen.
In der Bekanntmachung steht außerdem, dass unter die Anordnung auch die Einziehung von Außenständen fällt. Das heißt: Forderungen, die dem Unternehmen noch zustehen, werden ebenfalls von der Sicherungsmaßnahme erfasst. Zusätzlich dürfen Drittschuldner nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt einer Zahlung an die Schuldnerin zu. Für Betroffene bedeutet das: Wer der i. B Bau GmbH noch Geld schuldet oder von ihr eine Forderung erwartet, sollte die Anordnung genau beachten.
Folgen für Kunden und Gläubiger
Für Kunden, Geschäftspartner und andere Gläubiger kann eine solche Bekanntmachung ein Warnsignal sein. Offene Rechnungen, Rückzahlungsansprüche oder andere Forderungen sollten nun besonders sorgfältig geprüft werden. Wer Geld an die i. B Bau GmbH zahlen soll, muss beachten, dass Zahlungen ohne die erforderliche Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglicherweise nicht wirksam sind. Wer selbst Gläubiger ist, sollte Unterlagen zu Forderungen, Verträgen und Zahlungen geordnet bereithalten.
Die Veröffentlichung nennt die i. B Bau GmbH mit Sitz in München und das Registergericht Amtsgericht München mit der Register-Nummer 289144. Mehr als diese Sicherungsmaßnahmen ergibt sich aus der Bekanntmachung an dieser Stelle nicht. Ob und wie das Verfahren weitergeht, ist mit dieser Meldung noch nicht entschieden.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Unterlagen prüfen, offene Forderungen dokumentieren und laufende Zahlungen nicht unbedacht leisten. Wer mit der i. B Bau GmbH Verträge hat oder noch Geld von ihr erwartet, sollte sich an die in der Bekanntmachung genannte Verfahrenslage halten und bei Unklarheiten rechtlichen Rat einholen.