Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat am 28.10.2026 in dem Verfahren über den Antrag der m4r consulting GmbH mit Sitz in Berlin Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 3611 IN 6182/26. Ziel solcher Maßnahmen ist es, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu sichern.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Nach der Bekanntmachung dürfen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin grundsätzlich nicht mehr durchgeführt werden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Außerdem ist angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Zur vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin, bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er darf Bankguthaben und sonstige Forderungen einziehen, eingehende Gelder und Schecks entgegennehmen sowie ein Insolvenzsonderkonto einrichten und führen.
Folgen für Kunden, Gläubiger und Vertragspartner
Für Betroffene heißt das vor allem: Offene Forderungen und Zahlungen sollen nicht mehr einfach an die Schuldnerin geleistet werden. Den Schuldnern der Schuldnerin, also Drittschuldnern, wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter darf außerdem die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin betreten, Nachforschungen anstellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere verlangen. Er ist auch berechtigt, Auskünfte bei Dritten einzuholen, etwa bei Banken, Versicherungsgesellschaften, Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften. Zusätzlich darf er Grundbücher einsehen, soweit dort Eintragungen zur Schuldnerin enthalten sind.
Einordnung für Betroffene
Eine solche Sicherungsmaßnahme bedeutet noch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie zeigt aber, dass das Gericht bereits Schutzvorkehrungen getroffen hat, damit bis zur weiteren Entscheidung keine nachteiligen Veränderungen an der Vermögenslage der Schuldnerin eintreten. Für Gläubiger, Kunden oder andere Vertragspartner ist deshalb wichtig, Zahlungsanweisungen und weitere Hinweise des vorläufigen Insolvenzverwalters genau zu beachten.
Was Betroffene jetzt tun können: Wer Forderungen gegen die m4r consulting GmbH hat oder Zahlungen leisten soll, sollte die aktuelle Anordnung sorgfältig prüfen und sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden. Eigene Zahlungen an die Schuldnerin sollten nicht ohne weitere Klärung erfolgen.