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Insolvenzantrag gegen ZZ Asphalt- und Tiefbaucrew GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Saarbrücken, Ausstenstelle Sulzbach, hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ZZ Asphalt- und Tiefbaucrew GmbH den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung trägt das Aktenzeichen 105 IN 38/26 und wurde am 28.10.2026 bekannt gemacht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Schwalbach und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109146 eingetragen.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. In dem bekannt gemachten Fall hat das Gericht festgestellt, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, das vorhandene Vermögen aber voraussichtlich nicht genügt, um die Kosten nach einer Eröffnung zu bezahlen. Außerdem wurde kein ausreichender Kostenvorschuss gezahlt.

Für die Gläubiger bedeutet das in der Praxis: Es kommt nicht zu einer geordneten Abwicklung durch ein Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter. Eine reguläre Verteilung der vorhandenen Mittel an die Gläubiger findet nicht statt. Stattdessen müssen Gläubiger ihre Forderungen selbst weiterverfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Durchsetzung sind in solchen Fällen meist gering.

Folgen für das Unternehmen

Mit der Entscheidung wird die Eintragung dieser Maßnahme in das Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO angeordnet. Nach einer Abweisung mangels Masse kommt es regelmäßig zu den handelsregisterrechtlichen Folgen, die mit einer Auflösung der Gesellschaft und späteren Löschung verbunden sein können. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.

Für Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen ist wichtig, Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftverkehr sorgfältig zu sichern. Wer Ansprüche geltend machen will, sollte zudem prüfen, ob rechtliche Unterstützung sinnvoll ist.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Unterlagen geordnet ablegen und alle Fristen im Blick behalten. Offene Forderungen können weiterhin individuell verfolgt werden. Je nach Fall kann es sinnvoll sein, sich zeitnah rechtlich beraten zu lassen, um die nächsten Schritte zu prüfen.

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