Windpark Riepsterhammrich: Deutlicher Gewinneinbruch im Geschäftsjahr 2025
Die wirtschaftliche Entwicklung der Windpark Riepsterhammrich GmbH & Co. Grundeigentümer KG wirft Fragen auf.
Nach den Angaben aus dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 sank der Jahresüberschuss von 881.884,51 Euro im Jahr 2024 auf nur noch 411.578,49 Euro im Jahr 2025.
Das entspricht einem Rückgang um rund 53,3 Prozent.
Innerhalb eines einzigen Geschäftsjahres hat sich der ausgewiesene Gewinn damit mehr als halbiert.
Gleichzeitig gingen die Umsatzerlöse um knapp 596.000 Euro zurück.
Ein solcher Rückgang ist für eine Windparkgesellschaft besonders relevant, weil zahlreiche Kosten unabhängig von der tatsächlich erzeugten Strommenge anfallen.
Dazu können unter anderem Finanzierungskosten, Wartungsverträge, Versicherungen, Verwaltungskosten und planmäßige Abschreibungen gehören.
Sinken die Erlöse deutlich, kann sich dies deshalb überproportional auf das Jahresergebnis auswirken.
Allerdings ist ein Gewinneinbruch nicht automatisch mit einem Liquiditätsengpass gleichzusetzen.
Ob und in welchem Umfang sich die Ergebnisverschlechterung auf die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft auswirkt, muss anhand der tatsächlichen Zahlungsströme und Finanzierungsverpflichtungen beurteilt werden.
Die wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen
| Kennzahl | Geschäftsjahr 2024 | Geschäftsjahr 2025 |
|---|---|---|
| Jahresüberschuss | 881.884,51 € | 411.578,49 € |
| Veränderung des Gewinns | – | −53,3 % |
| Veränderung der Umsatzerlöse | – | Rückgang um ca. 596.000 € |
| Bankverbindlichkeiten Ende 2025 | – | ca. 9,2 Mio. € |
| Liquide Mittel Ende 2025 | – | ca. 1,04 Mio. € |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten | – | ca. 1,65 Mio. € |
| Stromerzeugung im Verhältnis zur Prognose | Nicht angegeben | 85 % |
Die Zahlen beruhen auf den in der Presseanfrage wiedergegebenen Angaben aus dem veröffentlichten Jahresabschluss und Lagebericht. Eine eigenständige Prüfung des vollständigen Abschlusses ist nicht Bestandteil dieser Darstellung.
Stromproduktion erreicht nur 85 Prozent der Prognose
Ein wesentlicher Punkt betrifft die tatsächlich erzeugte Strommenge.
Nach den Angaben aus dem Lagebericht erreichte die Einspeiseleistung im Jahr 2025 lediglich 85 Prozent des Prognosewertes.
Damit lag die Stromproduktion rund 15 Prozent unter der ursprünglichen Jahresplanung.
Für die Wirtschaftlichkeit eines Windparks ist die tatsächlich erzeugte Strommenge von entscheidender Bedeutung.
Denn die Einnahmen hängen wesentlich davon ab, wie viel Strom produziert und zu welchen Bedingungen vergütet oder vermarktet wird.
Schwache Windverhältnisse können die Ergebnisse einzelner Jahre erheblich beeinflussen.
Allerdings stellt sich die Frage, ob es sich bei der Unterschreitung im Jahr 2025 um eine außergewöhnliche Entwicklung handelt oder ob der Windpark bereits in früheren Jahren hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückgeblieben ist.
Genau hierzu wollte die Redaktion eine Stellungnahme erhalten.
Sie fragte die Gesellschaft, wie häufig seit der Inbetriebnahme im Jahr 2017 die prognostizierte Jahresstromproduktion unterschritten wurde.
Außerdem wurde um eine Offenlegung der jährlichen Soll- und Ist-Werte für den Zeitraum von 2017 bis 2025 gebeten.
Bislang liegen der Redaktion nach eigenen Angaben keine Antworten auf diese Fragen vor.
Damit bleibt offen, ob das schwache Jahr 2025 eine Ausnahme darstellt oder ob sich eine längerfristige Abweichung von den ursprünglichen Wirtschaftlichkeitsprognosen erkennen lässt.
Bankverbindlichkeiten von 9,2 Millionen Euro: Wie belastbar ist die Finanzierung?
Zum 31. Dezember 2025 bestanden nach den vorliegenden Angaben Bankverbindlichkeiten von rund 9,2 Millionen Euro.
Gleichzeitig verfügte die Gesellschaft über liquide Mittel von etwa 1,04 Millionen Euro.
Diese Zahlen müssen im Zusammenhang betrachtet werden.
Bankverbindlichkeiten sind bei Windenergieprojekten grundsätzlich nicht ungewöhnlich.
Der Bau und die Finanzierung von Windenergieanlagen erfordern häufig hohe Anfangsinvestitionen, die über langfristige Darlehen finanziert werden.
Entscheidend ist deshalb nicht allein die Höhe der bestehenden Schulden.
Wichtig ist vielmehr, ob die laufenden Einnahmen ausreichen, um Zinsen, Tilgungen, Betriebskosten und notwendige Rücklagen dauerhaft zu finanzieren.
Gerade bei einer schwankenden Stromproduktion kann diese Frage an Bedeutung gewinnen.
Ein weiteres Jahr mit deutlich unterdurchschnittlicher Windernte könnte die finanziellen Spielräume einer Gesellschaft verringern.
Die Redaktion wollte deshalb wissen, welche Liquiditätsreserven für außergewöhnliche Reparaturen, längere Anlagenstillstände oder weitere schwache Windjahre zur Verfügung stehen.
Ebenso wurde gefragt, wie die Geschäftsführung die vollständige Bedienung der Bankverbindlichkeiten sicherstellen möchte.
Eine konkrete Stellungnahme dazu liegt der Redaktion nach ihren Angaben nicht vor.
Aus den genannten Bilanzzahlen allein lässt sich jedoch weder eine Zahlungsunfähigkeit noch eine unmittelbar drohende Insolvenz ableiten.
Dafür wären zusätzliche Informationen zu Fälligkeiten, Tilgungsplänen, verfügbaren Kreditlinien und den laufenden Zahlungsströmen erforderlich.
Rund 1,65 Millionen Euro Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die in der Presseanfrage genannten sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten.
Diese sollen sich auf rund 1,65 Millionen Euro belaufen.
Für die wirtschaftliche Bewertung ist entscheidend, um welche Art von Verpflichtungen es sich handelt.
Denkbar wären beispielsweise Gesellschafterdarlehen, noch nicht ausgezahlte Beträge oder andere gesellschaftsrechtlich begründete Forderungen.
Welche Positionen tatsächlich enthalten sind, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor.
Die Redaktion fragte die Gesellschaft deshalb ausdrücklich nach der Zusammensetzung dieser Verbindlichkeiten.
Zudem wollte sie wissen, wann und unter welchen Voraussetzungen die entsprechenden Verpflichtungen erfüllt werden sollen.
Eine Antwort wurde nach Angaben der Redaktion nicht übermittelt.
Für Kommanditisten ist diese Frage von besonderem Interesse.
Denn zwischen einem bilanziell ausgewiesenen Jahresüberschuss und einer tatsächlich ausgezahlten Ausschüttung besteht ein wesentlicher Unterschied.
Ein Unternehmen kann einen Gewinn ausweisen und dennoch Mittel für Tilgungen, Investitionen oder Rücklagen benötigen.
Deshalb lässt sich aus dem Jahresüberschuss allein nicht ableiten, welche Zahlungen die Gesellschafter tatsächlich erhalten haben.
Welche Ausschüttungen haben die Anleger erhalten?
Die wirtschaftliche Entwicklung eines Windparkprojekts ist für beteiligte Kommanditisten auch deshalb relevant, weil ihre Erwartungen häufig auf langfristigen Ertrags- und Ausschüttungsprognosen beruhen.
Ob diese Erwartungen beim Windpark Riepsterhammrich erfüllt wurden, lässt sich anhand der bislang vorliegenden Informationen nicht abschließend beurteilen.
Die Redaktion fragte deshalb nach den tatsächlich geleisteten Ausschüttungen in den Jahren 2023, 2024 und 2025.
Außerdem wollte sie wissen, ob diese Ausschüttungen den ursprünglichen Prognosen entsprachen.
Weitere Fragen betrafen mögliche Kürzungen, Verschiebungen oder Aussetzungen geplanter Zahlungen.
Bis zum genannten Berichtsstand liegt dazu keine Stellungnahme der Gesellschaft vor.
Damit fehlt eine wesentliche Information für die Beurteilung, wie sich die Ergebnisentwicklung tatsächlich auf die beteiligten Kommanditisten ausgewirkt hat.
Redispatch: Rund 1.300 Megawattstunden betroffen
Neben der schwächeren Stromproduktion spielen auch Eingriffe in den Netzbetrieb eine Rolle.
Nach den in der Presseanfrage wiedergegebenen Angaben waren im Jahr 2025 rund 1.300 Megawattstunden von sogenannten Redispatch-Maßnahmen betroffen.
Bei Redispatch-Maßnahmen werden Erzeugungsanlagen aus Gründen der Netzstabilität in ihrer Einspeisung angepasst.
Solche Eingriffe können dazu führen, dass Windenergieanlagen zeitweise weniger Strom in das Netz einspeisen dürfen, als technisch möglich wäre.
Für entsprechende Eingriffe bestehen gesetzlich geregelte finanzielle Ausgleichsmechanismen.
Allerdings können sich bei der Abrechnung zeitliche Verzögerungen ergeben.
Im Fall des Windparks Riepsterhammrich werden offene Entschädigungsforderungen von geschätzt 50.000 Euro genannt.
Die Redaktion wollte deshalb wissen, welche dieser Forderungen inzwischen beglichen wurden und welche Beträge weiterhin ausstehen.
Eine Antwort liegt nach ihren Angaben nicht vor.
Der Betrag von 50.000 Euro ist im Verhältnis zu den gesamten Bankverbindlichkeiten zwar begrenzt.
Für die kurzfristige Liquiditätsplanung können ausstehende Zahlungen dennoch von Bedeutung sein.
Auffällige Mengenangabe bei negativen Strompreisen
Ein weiterer Punkt betrifft die Angaben zu negativen Strompreisen.
Nach der Presseanfrage nennt der Lagebericht für das Jahr 2025 eine betroffene Strommenge von 1.221 Kilowattstunden.
Für das Vorjahr wird dagegen eine Menge von 1.565 Megawattstunden angegeben.
Die unterschiedlichen Einheiten fallen auf.
Eine Megawattstunde entspricht 1.000 Kilowattstunden.
Wären die genannten Einheiten tatsächlich korrekt, würde die betroffene Strommenge im Jahr 2025 nur einen sehr kleinen Bruchteil des Vorjahreswertes ausmachen.
Ob dies den tatsächlichen Verhältnissen entspricht oder ob ein Schreib- beziehungsweise Einheitenfehler vorliegt, ist anhand der vorliegenden Informationen nicht geklärt.
Die Redaktion bat deshalb um eine eindeutige Bestätigung der betroffenen Strommenge und um Angaben zu den daraus entstandenen finanziellen Auswirkungen.
Auch diese Frage blieb nach Angaben der Redaktion unbeantwortet.
Gerade bei der wirtschaftlichen Bewertung von Windenergieprojekten ist eine präzise Darstellung der Strommengen wichtig.
Denn unterschiedliche Maßeinheiten können zu erheblichen Missverständnissen führen.
Ab 2032 könnten sich die Vergütungsbedingungen deutlich verändern
Besonders relevant für die langfristige Wirtschaftlichkeit ist die Entwicklung der Stromvergütung.
Nach den in der Presseanfrage wiedergegebenen Angaben enden im Jahr 2032 die erhöhten anzulegenden Werte für die Stromerzeugung.
Anschließend sollen die genannten Werte von 7,87 beziehungsweise 7,68 Cent je Kilowattstunde auf 4,37 beziehungsweise 4,27 Cent je Kilowattstunde sinken.
Rechnerisch entspricht dies einem Rückgang der genannten Werte um rund 44 beziehungsweise 44,4 Prozent.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass die gesamten Einnahmen des Windparks im gleichen Umfang zurückgehen werden.
Die tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen hängen von den dann geltenden Vermarktungsbedingungen, der Stromproduktion, möglichen weiteren Erlösbestandteilen und den Betriebskosten ab.
Dennoch ist eine solche Veränderung ein wichtiger Faktor für langfristige Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
Die Redaktion fragte deshalb, welche Folgen die veränderten Vergütungswerte für die Ertragslage hätten, wenn die übrigen Rahmenbedingungen unverändert blieben.
Zudem wollte sie wissen, ob den Kommanditisten bereits eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt wurde.
Eine Antwort liegt nach Angaben der Redaktion nicht vor.
Geschäftsführung erwartet für 2026 ein besseres Ergebnis
Nach den in der Presseanfrage wiedergegebenen Angaben erwartet die Geschäftsführung für 2026 ein besseres Ergebnis als im Geschäftsjahr 2025.
Eine solche Erwartung kann auf unterschiedlichen Annahmen beruhen.
Dazu gehören beispielsweise eine höhere Stromproduktion, veränderte Marktbedingungen oder geringere außergewöhnliche Belastungen.
Entscheidend ist jedoch, auf welchen konkreten Voraussetzungen die Prognose beruht.
Die Redaktion wollte deshalb wissen, welche Annahmen der Ergebnisplanung zugrunde liegen und welche Maßnahmen zur Risikovorsorge getroffen wurden.
Dabei ging es insbesondere um schwache Windjahre, negative Strompreise, steigende Instandhaltungskosten und die langfristige Veränderung der Vergütungsbedingungen.
Auch hierzu liegt nach Angaben der Redaktion keine Stellungnahme vor.
Ob die Prognose für 2026 erreicht wird, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen.
Presseanfrage vom 16. Oktober 2026 blieb unbeantwortet
Die Anfrage trug den Betreff „Presseanfrage – Gewinneinbruch, Liquidität und wirtschaftliche Risiken beim Windpark Riepsterhammrich“.
Darin wurden zehn Themenkomplexe ausführlich angesprochen.
Im Mittelpunkt standen der Gewinneinbruch, die Unterschreitung der Stromprognosen, die Bankverbindlichkeiten, die Liquiditätsreserven, die Verpflichtungen gegenüber Kommanditisten und die langfristige Wirtschaftlichkeit des Windparks.
Darüber hinaus fragte die Redaktion nach den tatsächlichen Ausschüttungen, den offenen Redispatch-Entschädigungen, den auffälligen Mengenangaben bei negativen Strompreisen und den ab 2032 veränderten Vergütungsbedingungen.
Auch für den Fall, dass einzelne Fragen nicht rechtzeitig beantwortet werden könnten, wurde ausdrücklich um eine Zwischenmitteilung gebeten.
Warum eine Stellungnahme für die Kommanditisten wichtig wäre
Die wirtschaftliche Entwicklung einer Windparkgesellschaft betrifft nicht nur die Geschäftsführung und die finanzierenden Banken.
Auch die beteiligten Kommanditisten haben ein erhebliches Interesse daran, die tatsächliche Ertragslage und die langfristigen wirtschaftlichen Perspektiven beurteilen zu können.
Insbesondere dann, wenn die Stromproduktion deutlich hinter den Prognosen zurückbleibt und der Jahresüberschuss innerhalb eines Jahres um mehr als die Hälfte sinkt, gewinnen nachvollziehbare Erläuterungen an Bedeutung.
Eine Stellungnahme der Geschäftsführung könnte beispielsweise erklären, ob außergewöhnliche Wetterbedingungen für die Entwicklung verantwortlich waren.
Ebenso könnte sie aufzeigen, wie sich die Gesellschaft gegen zukünftige Ertragsschwankungen absichert.
Von Interesse wären außerdem Angaben zur Entwicklung der Bankverschuldung, zur Liquiditätsplanung und zu den künftigen Ausschüttungserwartungen.
Ohne solche Informationen bleibt die öffentliche Bewertung auf die verfügbaren Abschlussdaten und die daraus abgeleiteten Fragen beschränkt.