Das Insolvenzgericht Hanau hat im Verfahren unter dem Aktenzeichen 70 IN 489/26 Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der KH Event und Gastro 10 GmbH angeordnet. Die Bekanntmachung wurde am 26.10.2026 veröffentlicht. Sitz des Unternehmens ist Gründau.
Was die Sicherungsmaßnahme bedeutet
Nach dem Text der Bekanntmachung wurde am 22.10.2026 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Das ist eine Schutzmaßnahme im Insolvenzantragsverfahren. Sie soll dafür sorgen, dass das Vermögen des Unternehmens gesichert bleibt, bis über den weiteren Verlauf des Verfahrens entschieden wird.
Die Bekanntmachung sagt außerdem: Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das bedeutet für Laien: Das Unternehmen kann nicht mehr frei und allein über sein Vermögen verfügen. Bestimmte Entscheidungen oder Zahlungen brauchen die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger
Für Kunden kann eine solche Bekanntmachung ein Hinweis darauf sein, dass Vorsicht geboten ist. Neue rechtliche oder finanzielle Zusagen des Unternehmens können eingeschränkt sein, weil Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Wer noch offene Ansprüche gegen das Unternehmen hat, sollte das Verfahren genau beobachten.
Für Gläubiger ist wichtig: Durch die Sicherungsmaßnahmen soll das vorhandene Vermögen erhalten bleiben. Das kann bedeuten, dass einzelne Forderungen zunächst nicht unmittelbar beglichen werden. Ob und in welcher Höhe Ansprüche später erfüllt werden, ergibt sich erst aus dem weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens. Aus der Bekanntmachung selbst folgt aber nur, dass das Vermögen vorläufig gesichert wird und ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt wurde.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt André Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, bestellt worden. Mehr als diese Bestellung und die genannten Kontaktdaten steht in der Bekanntmachung nicht.
Einordnung der Veröffentlichung
Die Veröffentlichung stammt vom Amtsgericht Hanau und trägt das Datum 22.10.2026; veröffentlicht wurde sie am 26.10.2026. Für Betroffene ist die Meldung vor allem deshalb wichtig, weil sie zeigt, dass das Insolvenzgericht bereits Sicherungsmaßnahmen getroffen hat. Damit ist das Verfahren nicht mehr nur eine bloße Antragslage, sondern unter gerichtlicher Sicherung.
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Dies kann hier nicht ergänzt werden, weil die dafür erforderliche eindeutig passende Registerquelle nicht vorliegt. Der eingetragene Gegenstand ist nicht zwingend die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Forderungen gegen die KH Event und Gastro 10 GmbH hat, sollte Unterlagen, Rechnungen und Verträge geordnet bereithalten. Wichtig ist außerdem, auf weitere Mitteilungen des Insolvenzgerichts und des vorläufigen Insolvenzverwalters zu achten. Zahlungen oder neue Vereinbarungen sollten nur mit besonderer Vorsicht geprüft werden, weil nach der Bekanntmachung Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.