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Vorläufige Verwaltung bei REPO-Markt Süd Rest- und Sonderposten GmbH angeordnet

Das Insolvenzgericht Gifhorn hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 35 IN 271/26 am 26.10.2026 um 09:43 Uhr eine vorläufige Verwaltung des Vermögens der REPO-Markt Süd Rest- und Sonderposten GmbH mit Sitz in Ilsede angeordnet. Es handelt sich um eine Bekanntmachung zu Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzantragsverfahren.

Was die Sicherungsmaßnahme bedeutet

Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung soll das Vermögen der Antragstellerin bis zu einer weiteren Entscheidung sichern. Nach dem bekannt gemachten Beschluss sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Damit soll verhindert werden, dass ohne Kontrolle über Vermögenswerte verfügt wird, solange das Gericht das Verfahren prüft.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf aus Hannover bestellt worden. Für Betroffene ist wichtig: Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat in dieser Phase eine zentrale Kontrollfunktion. Sie soll die wirtschaftliche Lage überwachen und darauf achten, dass vorhandenes Vermögen nicht ungesichert verschwindet oder unzulässig vermindert wird.

Was das für Kunden, Anleger oder Gläubiger heißen kann

Für Gläubiger bedeutet die Bekanntmachung vor allem, dass offene Forderungen weiter bestehen können, aber Zahlungen und Verfügungen nun unter den vom Gericht gesetzten Bedingungen laufen. Die Schuldner der Antragstellerin werden ausdrücklich aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Wer der Firma Geld schuldet oder von ihr noch eine Leistung erwartet, sollte deshalb besonders sorgfältig prüfen, an wen und auf welcher Grundlage Zahlungen erfolgen.

Für Kunden kann die Nachricht bedeuten, dass bestehende Verträge, Bestellungen oder Rückforderungen nicht mehr so behandelt werden wie im normalen Geschäftsbetrieb. Die Bekanntmachung selbst enthält dazu keine weiteren Einzelheiten. Sie zeigt aber, dass das Gericht Sicherungsmaßnahmen für erforderlich hält und die Verfügungsbefugnis der Antragstellerin eingeschränkt wurde.

Die vorläufige Verwaltung ist noch keine abschließende Entscheidung über das gesamte Verfahren. Aus der Bekanntmachung folgt nur, dass das Gericht Vermögen sichern will, solange das Insolvenzantragsverfahren läuft. Weitere Entscheidungen sind in der Bekanntmachung nicht genannt.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Unterlagen, Rechnungen, Verträge und Zahlungsbelege sofort prüfen und nichts vorschnell erledigen. Wer Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte den weiteren Verfahrensstand beobachten und auf offizielle Mitteilungen achten. Wer selbst Zahlungen an die Firma leisten soll, sollte vorab klären, ob und an wen noch wirksam gezahlt werden kann. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Der Firmensitz der Antragstellerin ist Ilsede. Die Bekanntmachung datiert vom 26.10.2026.

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