Das Insolvenzgericht Augsburg hat den Insolvenzantrag der ER Bau GmbH mit Sitz in Augsburg abgewiesen. Grundlage ist der Beschluss im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 643/26, veröffentlicht am 26.10.2026. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen „mangels Masse“ abgewiesen.
Was „mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse heißt für Laien: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Deshalb wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt, und es kommt auch nicht zu einer geordneten Verteilung von Vermögenswerten an die Gläubiger.
Für Gläubiger ist das meist nachteilig. Ihre Forderungen müssen sie grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen häufig gering. Auch für Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen ist Vorsicht geboten: Unterlagen sollten sorgfältig gesichert werden, damit Ansprüche später nachgewiesen werden können.
Folgen für das Unternehmen
Nach einer solchen Entscheidung wird die Abweisung im Regelfall auch im Handelsregister vermerkt. In vielen Fällen führt das anschließend zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Für Außenstehende ist wichtig: Mit der Abweisung mangels Masse ist das Insolvenzverfahren gerade nicht eröffnet worden. Es gibt daher keinen regulären Ablauf mit Insolvenzverwalter und Verteilung der Masse.
Die amtliche Bekanntmachung nennt als Sitz Augsburg, das Register Augsburg mit der Nummer HRB 30622 und das Insolvenzgericht Augsburg. Weitere Ursachen oder Hintergründe für den Antrag sind in der Bekanntmachung nicht enthalten und lassen sich daraus nicht ableiten.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer offene Forderungen gegen die ER Bau GmbH hat oder von noch nicht erfüllten Leistungen betroffen ist, sollte alle Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftwechsel sofort sichern. Auch Nachweise über Anzahlungen oder vereinbarte Leistungen sind wichtig. Sinnvoll kann es sein, zeitnah rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Ansprüche prüfen und das weitere Vorgehen abstimmen zu lassen.