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RebelRays GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht München hat den Antrag der RebelRays GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung ist am 26.10.2026 unter dem Aktenzeichen 1513 IN 992/26 veröffentlicht worden. Die Firma hat ihren Sitz in München und ist im Register des Amtsgerichts München unter HRB 216020 eingetragen.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Für die Gläubiger gibt es damit kein reguläres Insolvenzverfahren mit einer geordneten Verteilung des vorhandenen Vermögens. Ein Insolvenzverwalter wird in diesem Fall nicht bestellt.

Für die Firma bedeutet eine solche Entscheidung regelmäßig eine schlechte Perspektive. Die Gesellschaft wird in der Regel aufgelöst und später aus dem Register gelöscht. Für Gläubiger ist die Lage meist schwierig, weil sie ihre Forderungen selbst weiterverfolgen müssen und die Aussichten auf eine Zahlung oft gering sind.

Folgen für Gläubiger und Vertragspartner

Wer noch offene Forderungen gegen die RebelRays GmbH hat, sollte die eigenen Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Mahnungen und der Schriftwechsel mit dem Unternehmen. Auch Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Nachweise aufbewahren, damit sie ihre Ansprüche belegen können.

Wichtig ist außerdem, Fristen und eigene Möglichkeiten zur Anspruchsdurchsetzung zu prüfen. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, gibt es keinen Insolvenzverwalter, an den Forderungen regulär zur Tabelle angemeldet werden können. Betroffene müssen daher selbst aktiv werden und im Zweifel rechtlichen Rat einholen.

Einordnung der Entscheidung

Die Abweisung mangels Masse ist keine Aussage darüber, warum das Unternehmen in diese Lage geraten ist. Die Bekanntmachung enthält dazu keine Angaben. Gesichert ist allein, dass der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen vom Insolvenzgericht München mangels Masse abgewiesen wurde.

Für Betroffene ist nun vor allem wichtig, die eigenen Ansprüche zu prüfen und Belege vollständig zusammenzustellen. Wer offene Forderungen hat, sollte nicht zu lange warten, sondern die nächsten Schritte zeitnah klären.

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