Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Soyuz Ventures GmbH mit Sitz in Berlin abgewiesen. Grundlage ist der Beschluss im Aktenzeichen 3602 IN 1617/26, bekannt gemacht am 25.10.2026. Das Verfahren betrifft die Firma Soyuz Ventures GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 221819.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Die Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Es wird also kein Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter durchgeführt. Eine geordnete Verteilung an die Gläubiger findet dadurch in der Regel nicht statt.
Für das Unternehmen hat diese Entscheidung meist weitreichende Folgen. Die Eintragung der Abweisung wird im Register nachvollzogen; in der Regel führt dies zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Für Gläubiger bedeutet das: Sie müssen ihre Forderungen selbst verfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen meist gering.
Eintrag im Register und Unternehmensgegenstand
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Erwerb sowie die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, die Übernahme der Geschäftsführung in anderen Unternehmen sowie die Beratung von Unternehmen u.a. Der eingetragene Gegenstand entspricht nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.
In der Bekanntmachung ist außerdem vermerkt, dass die Schuldnerin unter der Bezeichnung Soyuz Ventures GmbH geführt wird. Weitere Angaben zu Ursachen, Schuldenhöhe, Umsatz, Mitarbeitern oder möglichen Hintergründen der wirtschaftlichen Lage enthält die Mitteilung nicht.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte alle Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Das gilt auch für Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen. Es kann sinnvoll sein, frühzeitig Rechtsrat einzuholen, um die eigenen Ansprüche prüfen zu lassen und die nächsten Schritte zu klären.
Wichtig ist dabei: Durch die Abweisung mangels Masse gibt es kein reguläres Insolvenzverfahren, in dem Forderungen automatisch gebündelt geprüft und verteilt würden. Betroffene müssen deshalb selbst aktiv werden und ihre Ansprüche eigenständig verfolgen.