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Insolvenzantrag der Werkmal Berlin Messe-, Laden- und Möbelbau GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat den Antrag der Werkmal Berlin Messe-, Laden- und Möbelbau GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mit Beschluss vom 25.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 3610 IN 1299/26. Der Firmensitz ist Berlin, die Firma ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 218106 eingetragen.

Was „mangels Masse“ bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Es kommt damit nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter. Eine geordnete Verteilung an die Gläubiger findet in diesem Rahmen nicht statt.

Für Gläubiger ist das meist eine ungünstige Entwicklung. Sie müssen ihre Forderungen grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen häufig gering. Wer noch offene Ansprüche gegen die Gesellschaft hat, sollte deshalb seine Unterlagen sorgfältig sichern.

Folgen für das Unternehmen

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. In der Regel führt dies zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Welche weiteren Schritte im Einzelfall folgen, ergibt sich aus den rechtlichen und registerrechtlichen Verfahren nach der Entscheidung des Gerichts.

Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Dies konnte aus der vorliegenden Bekanntmachung nicht festgestellt werden. Der eingetragene Gegenstand ist nicht zwingend identisch mit der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.

Was Betroffene jetzt tun können

Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Verträge, Belege und Zahlungsnachweise sofort sichern. Wer Ansprüche gegen die Gesellschaft hat, kann prüfen lassen, welche rechtlichen Schritte möglich sind. Bei größeren Beträgen oder unklarer Lage ist es sinnvoll, zeitnah Rechtsrat einzuholen.

Wichtig ist außerdem, Fristen und eigene Ansprüche genau im Blick zu behalten. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Betroffene ihre Forderungen in der Regel selbst weiterverfolgen.

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