Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kamini Trading GmbH mit Sitz in Düsseldorf den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Das geht aus einer amtlichen Bekanntmachung vom 23.10.2026 hervor. Das Aktenzeichen lautet 503 IN 64/25.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Für Gläubiger bedeutet das in der Regel, dass es keine geordnete Verteilung durch ein eröffnetes Insolvenzverfahren gibt. Ein Insolvenzverwalter wird in diesem Fall nicht bestellt.
Für Betroffene ist das oft eine schwierige Lage. Forderungen können zwar weiter bestehen, müssen aber grundsätzlich selbst verfolgt werden. Die Aussichten auf eine Zahlung sind bei einer Abweisung mangels Masse meist gering. Wer offene Rechnungen, Anzahlungen oder Gutscheine gegenüber dem Unternehmen hat, sollte deshalb die eigenen Unterlagen sorgfältig sichern.
Folgen für das Unternehmen
Mit der Abweisung mangels Masse ist das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden. Nach der Bekanntmachung betrifft dies die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85091 eingetragene Kamini Trading GmbH mit Sitz in Düsseldorf. In solchen Fällen kommt es in der Regel zu einer Eintragung im Handelsregister; häufig folgt später die Auflösung der Gesellschaft und schließlich die Löschung. Maßgeblich ist dabei die rechtliche Entwicklung des Unternehmens nach der Abweisung.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten alle Belege, Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise und Korrespondenzen sichern. Wer noch Ansprüche hat, sollte prüfen, ob und wie diese außerhalb eines Insolvenzverfahrens weiter geltend gemacht werden können. Bei größeren Beträgen oder unsicherer Rechtslage kann es sinnvoll sein, Rechtsrat einzuholen. Wichtig ist vor allem, Fristen und eigene Unterlagen nicht aus den Augen zu verlieren.
Die Bekanntmachung nennt als Datum der Entscheidung den 22.10.2026; veröffentlicht wurde sie am 23.10.2026. Zuständig war das Insolvenzgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 503 IN 64/25.