Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein als Insolvenzgericht hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Global Personal GmbH mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein mangels Masse abgewiesen. Grundlage ist der Beschluss im Verfahren 3 c IN 64/26 vom 23.10.2026. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Was „mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Damit kommt es nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.
Nach der Bekanntmachung hat das Gericht festgestellt, dass die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist. Zugleich wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen, weil die Kosten eines Verfahrens nicht aus der Insolvenzmasse gedeckt werden können. Das Verfahren wurde rechtskräftig abgeschlossen.
Folgen für Gläubiger und das Unternehmen
Für Gläubiger bedeutet eine solche Entscheidung in der Regel schlechte Aussichten. Es gibt kein eröffnetes Insolvenzverfahren, in dem Forderungen gesammelt und nach einer festen Quote bedient würden. Gläubiger müssen ihre Ansprüche daher selbst weiterverfolgen; die Chancen auf eine vollständige oder auch nur teilweise Befriedigung sind meist gering.
In der Bekanntmachung ist außerdem die Eintragung der Schuldnerin in das zentrale Schuldnerverzeichnis angeordnet worden. Die Kosten des Verfahrens hat die Schuldnerin zu tragen. Mit der Abweisung mangels Masse ist in der Regel außerdem die Auflösung der Gesellschaft verbunden; später kann die Löschung folgen. Das ergibt sich aus den üblichen rechtlichen Folgen einer solchen Entscheidung.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Forderungen gegen die Global Personal GmbH hat, sollte Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Mahnungen, Kontoauszüge und Schriftwechsel sorgfältig sichern. Auch wer Anzahlungen geleistet oder Gutscheine erworben hat, sollte seine Nachweise aufbewahren. Es kann sinnvoll sein, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Ansprüche und mögliche weitere Schritte zu prüfen.
Wichtig ist: Bei einer Abweisung mangels Masse gibt es keinen Insolvenzverwalter, an den Ansprüche automatisch angemeldet werden können. Betroffene müssen daher selbst aktiv werden.