Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Beyer Festartikel Handels UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 3613 IN 3007/25 und ist vom 24.10.2026. Grundlage der Entscheidung ist § 26 InsO: Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen.
Was „mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es wird also kein Insolvenzverwalter bestellt, und es kommt nicht zu einer geordneten Verteilung des vorhandenen Vermögens an die Gläubiger. Für Gläubiger ist das meist ein schlechtes Zeichen, weil die Aussichten auf eine Zahlung in solchen Fällen oft gering sind.
In der Bekanntmachung ist außerdem der Sitz der Gesellschaft mit Berlin angegeben. Als Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg mit der Registernummer HRB 255122 genannt. Die Veröffentlichung nennt zudem die Sprengelstraße 7, 13353 Berlin, als Anschrift der Schuldnerin.
Folgen für die Gesellschaft und Gläubiger
Bei einer Abweisung mangels Masse kommt es in der Regel zu weiteren Registereinträgen; häufig folgt die Auflösung der Gesellschaft und später die Löschung. Für Gläubiger bedeutet das, dass sie ihre Forderungen selbst verfolgen müssen. Eine geordnete Abwicklung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens findet nicht statt.
Die Bekanntmachung nennt als Geschäftszweig: „Handel mit erlaubnisfreien Waren, Handel mit Pyrotechnik u.ä.“.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Forderungen gegen die Beyer Festartikel Handels UG (haftungsbeschränkt) hat, sollte Unterlagen wie Rechnungen, Verträge, Lieferscheine, Zahlungsbelege und Schriftverkehr sorgfältig sichern. Das gilt auch für Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich zeitnah rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Ansprüche zu prüfen und die nächsten Schritte zu klären.
Für Betroffene ist wichtig: Ohne Insolvenzverfahren gibt es keine zentrale Stelle, die Ansprüche sammelt und verteilt. Deshalb müssen Gläubiger ihre Rechte selbst weiterverfolgen.