Gericht weist Insolvenzantrag ab
Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat den Antrag der Stattnacht Berlin UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung stammt vom 25.10.2026. Das Aktenzeichen lautet 3610 IN 2371/26. Der Sitz der Gesellschaft ist Berlin, eingetragen ist sie beim Registergericht Amtsgericht Charlottenburg unter der Registernummer HRB 177084.
Mit einer Abweisung mangels Masse eröffnet das Gericht kein Insolvenzverfahren. Der Grund ist, dass das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Deshalb wird kein Insolvenzverfahren durchgeführt und es kommt auch nicht zu einer geordneten Verteilung des Vermögens durch einen Insolvenzverwalter.
Was das für Gläubiger bedeutet
Für Gläubiger hat eine solche Entscheidung meist ungünstige Folgen. Sie müssen ihre Forderungen selbst verfolgen und können sich nicht auf ein eröffnetes Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und gemeinsamer Gläubigerbefriedigung stützen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen oft gering. Aus der Abweisung mangels Masse folgt außerdem regelmäßig die Eintragung ins Handelsregister; in der Regel wird die Gesellschaft anschließend aufgelöst und später gelöscht.
Der Bekanntmachungstext nennt als Geschäftszweig die Veranstaltungsbranche. Ein darüber hinausgehender Unternehmensgegenstand wird hier nicht ergänzt.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Forderungen hat, sollte Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Anzahlungserklärungen oder Gutscheine sofort sichern. Betroffene können prüfen lassen, ob und auf welchem Weg ihre Ansprüche noch geltend gemacht werden können. Gerade bei offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen kann es sinnvoll sein, zeitnah Rechtsrat einzuholen.
Wichtig ist: Wegen der Abweisung mangels Masse gibt es keinen Insolvenzverwalter, an den Ansprüche einfach zur Tabelle angemeldet werden können. Betroffene müssen daher selbst aktiv werden und ihre weiteren rechtlichen Schritte prüfen.