Eine Auslandsreise kann unerwartet teuer werden, wenn das Smartphone unbemerkt über den falschen Mobilfunktarif eine Datenverbindung aufbaut.
Auf eine solche Kostenfalle macht die Verbraucherzentrale Niedersachsen aufmerksam. Anlass ist der Fall einer Reisenden, die nach einem Aufenthalt in Australien eine Mobilfunkrechnung über mehr als 900 Euro erhielt.
Dabei hatte die Betroffene nach den veröffentlichten Angaben ihre deutsche SIM-Karte entfernt und stattdessen eine australische Karte eingesetzt.
Trotz dieser Vorsichtsmaßnahme entstanden hohe Kosten. Der Grund war offenbar eine weiterhin aktive deutsche eSIM, über die Mobilfunkverbindungen abgerechnet wurden.
Moderne Smartphones können mehrere Mobilfunkprofile speichern. Neben einer klassischen SIM-Karte lassen sich häufig eine oder mehrere elektronische SIM-Karten verwenden.
Das kann auf Reisen praktisch sein, birgt jedoch Risiken. Wird nicht eindeutig festgelegt, welche Verbindung für mobile Daten verwendet werden soll, können ungewollt Kosten entstehen.
Besonders außerhalb der Europäischen Union sind die Unterschiede zwischen den Mobilfunktarifen erheblich.
Während innerhalb der EU grundsätzlich die europäischen Roamingregelungen gelten, können in Drittstaaten deutlich höhere Gebühren anfallen.
Auch innerhalb Europas sollten Reisende darauf achten, dass die jeweiligen Roamingbedingungen tatsächlich für das besuchte Land und den verwendeten Tarif gelten.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, vor einer Reise sämtliche aktiven SIM-Profile zu kontrollieren.
Insbesondere sollte überprüft werden, welche Karte für mobile Daten ausgewählt wurde und ob ein automatischer Wechsel zwischen verschiedenen Datenverbindungen aktiviert ist.
Wer außerhalb der EU unterwegs ist, kann zusätzlich das Datenroaming für nicht benötigte Mobilfunkprofile deaktivieren.
Bei unerwartet hohen Rechnungen sollten Betroffene eine detaillierte Aufstellung der berechneten Verbindungen verlangen und prüfen, ob die Forderung berechtigt ist.
Ob eine Mobilfunkrechnung vollständig bezahlt werden muss, hängt von den konkreten Vertragsbedingungen, den tatsächlich genutzten Verbindungen und möglichen gesetzlichen Schutzvorschriften ab.
Fazit: Eine entfernte SIM-Karte bedeutet nicht zwangsläufig, dass sämtliche deutschen Mobilfunkverbindungen deaktiviert sind. Wer vor Reisebeginn auch gespeicherte eSIM-Profile überprüft, kann unangenehme finanzielle Überraschungen vermeiden.