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Insolvenzantrag der Weisser Gesellschaft mit beschränkter Haftung mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Villingen-Schwenningen hat den Antrag der Weisser Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen. Die Bekanntmachung stammt vom 26.10.2026. Das Aktenzeichen lautet 1 IN 86/24. Sitz des Unternehmens ist St. Georgen, das Registergericht ist Freiburg im Breisgau, HRB 600150.

Was „mangels Masse“ bedeutet

„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu bezahlen. Es kommt also nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.

Für Gläubiger bedeutet das meist, dass sie ihre Forderungen selbst weiterverfolgen müssen. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Befriedigung sind in solchen Fällen häufig gering. Eine zentrale, gerichtliche Abwicklung über ein eröffnetes Verfahren findet gerade nicht statt.

Folgen für das Unternehmen

Nach einer Abweisung mangels Masse wird der Vorgang im Handelsregister vermerkt. In der Regel führt dies zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Die Gesellschaft bleibt damit nicht einfach unverändert bestehen, sondern befindet sich typischerweise in einer rechtlichen Abwicklungssituation.

Wichtig ist auch: Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt. Damit gibt es keine geordnete Insolvenzverwaltung, die Forderungen sammelt und das Vermögen nach den Regeln des Insolvenzrechts verteilt.

Was Betroffene jetzt tun können

Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, sollten ihre Unterlagen sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und die gesamte Kommunikation mit dem Unternehmen. Wer Ansprüche geltend machen will, sollte außerdem prüfen, ob rechtlicher Rat sinnvoll ist. Gläubiger müssen ihre Forderungen in solchen Fällen selbst verfolgen.

Die Bekanntmachung vom 26.10.2026 enthält keine weiteren Angaben dazu, warum der Antrag abgewiesen wurde. Maßgeblich ist allein, dass das Insolvenzgericht Villingen-Schwenningen den Antrag der Weisser Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Verfahren 1 IN 86/24 mangels Masse abgewiesen hat.

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