FreeGym GmbH aus Wien im Konkurs
Die FreeGym GmbH mit Sitz im 10. Wiener Gemeindebezirk ist von einem Insolvenzverfahren betroffen.
Nach den vorliegenden Angaben wurde über das Unternehmen am 13. Oktober 2026 ein Konkursverfahren eröffnet. Die entsprechende Meldung datiert vom 17. Oktober 2026.
Die Gesellschaft ist im österreichischen Firmenbuch unter der Nummer 365396y eingetragen. Als Geschäftsanschrift ist die Pernerstorfergasse 6/EG/GL2-3, 1100 Wien, angegeben.
Der Unternehmensgegenstand umfasst den Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Fitnessgeräten.
Das Konkursverfahren wird beim Handelsgericht Wien unter dem Aktenzeichen 4 S 127/26t geführt.
Insolvenzverwalterin Mag. Andrea Eisner bestellt
Zur Insolvenzverwalterin wurde Mag. Andrea Eisner bestellt.
Im österreichischen Konkursverfahren ist die Insolvenzverwaltung unter anderem dafür zuständig, die Vermögensverhältnisse des Schuldnerunternehmens zu prüfen, die Insolvenzmasse zu verwalten und die weitere Abwicklung des Verfahrens zu begleiten.
Dabei wird auch geklärt, welche Forderungen von Gläubigern bestehen und welche Vermögenswerte für eine mögliche Befriedigung dieser Ansprüche zur Verfügung stehen.
Ob der Geschäftsbetrieb der FreeGym GmbH fortgeführt wird oder eine Schließung beziehungsweise Verwertung erfolgt, geht aus den bislang vorliegenden Informationen nicht hervor.
Auch zu möglichen Filialen, Lagerbeständen oder laufenden Kundenaufträgen liegen keine ausreichend gesicherten Angaben vor.
Forderungsanmeldung bis zum 28. Dezember 2026
Für Gläubiger der FreeGym GmbH ist eine Frist besonders wichtig.
Die Forderungsanmeldefrist endet am 28. Dezember 2026.
Wer noch offene Ansprüche gegen die Gesellschaft hat, sollte rechtzeitig prüfen, ob diese im Konkursverfahren angemeldet werden müssen.
Betroffen sein könnten beispielsweise Lieferanten von Fitnessgeräten, Logistikunternehmen, Dienstleister oder andere Geschäftspartner, die Leistungen erbracht haben, ohne dafür vollständig bezahlt worden zu sein.
Auch Kunden, die Waren bereits bezahlt, aber noch nicht erhalten haben, sollten ihre vertragliche und insolvenzrechtliche Situation prüfen.
Für die Anmeldung einer Forderung können insbesondere Rechnungen, Verträge, Bestellbestätigungen, Zahlungsnachweise und sonstige Unterlagen erforderlich sein.
Die Anmeldung erfolgt nach den österreichischen Insolvenzvorschriften beim zuständigen Insolvenzgericht. Maßgeblich sind die amtlichen Bekanntmachungen und die dort genannten Anforderungen.
Eine verspätete Forderungsanmeldung kann zusätzliche Kosten oder verfahrensrechtliche Nachteile verursachen.
Was bedeutet die Insolvenz für Kunden?
Für Kunden der FreeGym GmbH können sich unterschiedliche Fragen stellen.
Wer Fitnessgeräte bestellt und bereits bezahlt hat, möchte möglicherweise wissen, ob die Ware noch geliefert wird.
Bei bereits erhaltenen Produkten können Fragen zu Gewährleistungsansprüchen, offenen Reklamationen oder vereinbarten Rückzahlungen entstehen.
Ob ein Anspruch im Konkursverfahren geltend gemacht werden muss, hängt von den jeweiligen Umständen ab.
Dabei ist insbesondere zu unterscheiden, ob eine Ware bereits wirksam dem Kunden gehört, ob noch ein Lieferanspruch besteht oder ob lediglich eine Geldforderung gegen das insolvente Unternehmen vorliegt.
Die Eröffnung des Konkursverfahrens bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Kundenansprüche erlöschen.
Allerdings kann die Durchsetzung von Ansprüchen durch das Insolvenzverfahren eingeschränkt oder verändert werden.
Betroffene sollten daher ihre Vertragsunterlagen sichern und den weiteren Verfahrensverlauf beachten.
Welche Folgen hat das Konkursverfahren für Lieferanten?
Auch Lieferanten und sonstige Geschäftspartner sollten prüfen, welche Forderungen gegenüber der FreeGym GmbH noch offen sind.
Besondere Bedeutung können vereinbarte Eigentumsvorbehalte oder andere Sicherungsrechte haben.
Ob ein Lieferant die Herausgabe bestimmter Waren verlangen kann oder lediglich eine Insolvenzforderung besitzt, ist vom jeweiligen Vertrag und den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen abhängig.
Eine pauschale Aussage ist deshalb nicht möglich.
Geschäftspartner sollten offene Rechnungen, Lieferscheine und Vereinbarungen zusammenstellen und bei Bedarf rechtlich prüfen lassen.
Höhe der Schulden und Zahl der Gläubiger noch unklar
Zur Höhe der Passiva der FreeGym GmbH liegen derzeit keine ausreichend gesicherten Angaben vor.
Auch die Zahl der betroffenen Gläubiger ist nicht verlässlich bekannt.
Ebenso fehlen gesicherte Informationen darüber, wie viele Arbeitnehmer zuletzt bei der Gesellschaft beschäftigt waren.
Damit lässt sich derzeit weder die wirtschaftliche Größenordnung des Konkursverfahrens noch eine mögliche Insolvenzquote beziffern.
Ob und in welcher Höhe Gläubiger Zahlungen erhalten, hängt insbesondere von der vorhandenen Insolvenzmasse, den anerkannten Forderungen und den Verfahrenskosten ab.
Eine verlässliche Prognose wäre zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Die wichtigsten Informationen zum Konkursverfahren
| Merkmal | Angaben |
|---|---|
| Unternehmen | FreeGym GmbH |
| Sitz | Wien, Österreich |
| Anschrift | Pernerstorfergasse 6/EG/GL2-3, 1100 Wien |
| Firmenbuchnummer | 365396y |
| Geschäftszweig | Handel mit Waren aller Art, insbesondere Fitnessgeräten |
| Konkurseröffnung | 13. Oktober 2026 |
| Insolvenzgericht | Handelsgericht Wien |
| Aktenzeichen | 4 S 127/26t |
| Insolvenzverwalterin | Mag. Andrea Eisner |
| Forderungsanmeldefrist | 28. Dezember 2026 |
| Höhe der Passiva | Nicht gesichert bekannt |
| Anzahl der Gläubiger | Nicht gesichert bekannt |
| Anzahl der Beschäftigten | Nicht gesichert bekannt |
Was Gläubiger jetzt tun sollten
Gläubiger sollten zunächst feststellen, welche offenen Forderungen gegenüber der FreeGym GmbH bestehen.
Anschließend empfiehlt es sich, sämtliche relevanten Unterlagen zusammenzustellen und die Voraussetzungen einer Forderungsanmeldung zu prüfen.
Dabei kann es wichtig sein, zwischen gewöhnlichen Insolvenzforderungen und Ansprüchen mit besonderen Sicherungsrechten zu unterscheiden.
Die amtlichen Bekanntmachungen zum Verfahren können über die österreichische Insolvenzdatei verfolgt werden.
Dort sollten Betroffene insbesondere auf neue Gerichtstermine, Mitteilungen der Insolvenzverwaltung und mögliche Änderungen im Verfahren achten.
Wer größere Forderungen hat oder von laufenden Verträgen betroffen ist, kann eine individuelle insolvenzrechtliche Beratung in Betracht ziehen.