Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MES Mosolf Energy Solutions GmbH hat das Amtsgericht Esslingen die Vergütung des Insolvenzverwalters für eine Nachtragsverteilung festgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3 IN 33/14 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Alleenstraße 18–20 in 73230 Kirchheim unter Teck und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 729846 eingetragen. Als Geschäftsführer wird Günther Lehmann genannt.
Dienstleistungen im Bereich erneuerbarer Energien
Gegenstand des Unternehmens war die Vermittlung, Planung und Realisierung von Produkten und Dienstleistungen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien.
Nachträglich verteilte Insolvenzmasse
Mit der Nachtragsverteilung wurde Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Marcus Winkler betraut. Grundlage der Vergütungsfestsetzung war eine nachträglich verteilte Insolvenzmasse von 4.444,06 Euro.
Die konkrete Höhe der festgesetzten Vergütung wird gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht veröffentlicht. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 Prozent. Der Insolvenzverwalter darf den festgesetzten Gesamtbetrag der Insolvenzmasse entnehmen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können von Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittel gegen die Festsetzung
Übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro, kann gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde eingelegt werden. Wird diese Grenze nicht überschritten, kommt eine Erinnerung in Betracht.
Beide Rechtsbehelfe müssen innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Esslingen eingehen. Eine einfache E-Mail erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Esslingen datiert vom 20. Oktober 2026.