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Insolvenzantrag gegen Omega Entertainment & Services GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht München hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Omega Entertainment & Services GmbH mit Beschluss vom 22.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 1507 IN 2120/26. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München und ist unter HRB 223934 beim Registergericht München eingetragen.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen der Firma voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu bezahlen. Damit wird kein Insolvenzverwalter bestellt. Es kommt also nicht zu einem geordneten Insolvenzverfahren mit einer Verteilung möglicher Erlöse an die Gläubiger.

Für Gläubiger ist das eine schwierige Situation. Wer noch Geldforderungen gegen die Gesellschaft hat, muss diese grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch etwas zu erhalten, sind in solchen Fällen meist gering. Aus der Abweisung folgt außerdem regelmäßig, dass die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen bleibt und später aufgelöst sowie gelöscht werden kann.

Folgen für Gläubiger und Kunden

Wer offene Forderungen gegen die Omega Entertainment & Services GmbH hat, sollte seine Unterlagen vollständig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, E-Mails und sonstige Korrespondenz. Je besser die Unterlagen geordnet sind, desto einfacher ist eine spätere Geltendmachung der Ansprüche.

Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ebenfalls prüfen, welche Ansprüche sie noch haben. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, um das weitere Vorgehen einschätzen zu lassen. Wichtig ist, Fristen und eigene Ansprüche im Blick zu behalten.

Einordnung der Entscheidung

Die Abweisung mangels Masse ist noch keine Auszahlung an Gläubiger und auch keine geordnete Abwicklung durch ein Insolvenzverfahren. Sie bedeutet vor allem, dass das Gericht wegen fehlender ausreichender Masse keinen regulären Insolvenzweg eröffnet. Für Betroffene ist deshalb schnelles und sorgfältiges Handeln besonders wichtig.

Was Betroffene jetzt tun können: Unterlagen sichern, Forderungen prüfen, Fristen notieren und bei Bedarf anwaltlichen Rat einholen. Wer Gutscheine, Anzahlungen oder sonstige offene Ansprüche hat, sollte nicht zu lange warten und seine Rechte eigenständig verfolgen.

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