Das Insolvenzgericht Wolfsburg hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 25 IN 76/26 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Ristopizzeria Buongiorno Q. M. UG abgewiesen. Die Bekanntmachung wurde am 22.10.2026 veröffentlicht. Als Sitz der Gesellschaft ist Helmstedt genannt. Als Registereintrag ist Braunschweig, HRB 212524 angegeben.
Was „mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 Abs. 1 InsO heißt für Laien: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Das ist keine reguläre Abwicklung im Insolvenzverfahren, sondern ein Abbruch schon vor der Eröffnung.
Für Gläubiger hat das meist ungünstige Folgen. Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, der die vorhandenen Werte einsammelt und geordnet verteilt. Eine solche geordnete Verteilung an die Gläubiger findet deshalb in der Regel nicht statt. Wer Forderungen gegen die Gesellschaft hat, muss diese grundsätzlich selbst verfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige Zahlung sind dabei meist gering.
Folgen für die Gesellschaft
Mit der Abweisung mangels Masse ist das Verfahren nicht eröffnet worden. In solchen Fällen wird die Eintragung im Handelsregister relevant; regelmäßig folgt die Auflösung der Gesellschaft und später die Löschung. Für die Beteiligten bedeutet das: Die Gesellschaft kann nicht über das Insolvenzverfahren saniert oder unter Kontrolle eines Insolvenzverwalters abgewickelt werden.
Die amtliche Bekanntmachung nennt als Gegenstand der Veröffentlichung ausdrücklich „Abweisungen mangels Masse“. Weitere Angaben zu den Gründen der wirtschaftlichen Lage, zur Schuldhöhe oder zu einer möglichen Ursache enthält der Text nicht. Solche Spekulationen sind daher nicht möglich.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer offene Forderungen, Anzahlungen, Gutscheine oder noch nicht erbrachte Leistungen gegenüber der Ristopizzeria Buongiorno Q. M. UG hat, sollte die eigenen Unterlagen sichern. Dazu gehören Rechnungen, Quittungen, Bestellungen, Verträge und der Schriftverkehr. Es kann sinnvoll sein, frühzeitig Rechtsrat einzuholen, um die eigenen Möglichkeiten prüfen zu lassen. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Betroffene ihre Ansprüche selbst weiterverfolgen.
Die vollständige Entscheidung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.