Das Insolvenzgericht Landau in der Pfalz hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Verwalta Ges. zur Verw. V. Wohnanlagen mbH mit Sitz in Germersheim abgewiesen. Maßgeblich ist der Beschluss im Aktenzeichen 3 IN 121/25 vom 15.10.2026, der am 22.10.2026 bekannt gemacht wurde.
Was das Gericht entschieden hat
Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens „mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse“ abgewiesen. Das bedeutet für Laien: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen nach Einschätzung des Gerichts voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Ein Insolvenzverfahren mit geordneter Verteilung an die Gläubiger kommt damit nicht zustande.
Das Gericht hat außerdem entschieden, dass der Schuldner die Kosten des Verfahrens trägt. Zudem wurde die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis angeordnet. Als Grundlage nennt die Bekanntmachung § 26 Abs. 1 InsO. In den Gründen wird außerdem ausgeführt, dass das Gutachten des Sachverständigen RA Dr. Glatt vom 05.10.2026 ergeben habe, dass keine die Kosten des Insolvenzverfahrens deckende Masse vorhanden sei.
Folgen für Gläubiger und Vertragspartner
Für Gläubiger ist eine Abweisung mangels Masse meist nachteilig. Es gibt keinen Insolvenzverwalter, der Forderungen bündelt und das vorhandene Vermögen geordnet verteilt. Gläubiger müssen ihre Ansprüche daher grundsätzlich selbst weiterverfolgen. In der Regel sind die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Befriedigung gering, wenn bereits das Gericht davon ausgeht, dass nicht einmal die Verfahrenskosten gedeckt sind.
Die Bekanntmachung nennt außerdem, dass die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis zu erfolgen hat. Für die Gesellschaft kann dies weitere rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Nach einer solchen Entscheidung kommt es in der Praxis häufig zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung; maßgeblich bleibt aber der konkrete Register- und Verfahrensstand.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Forderungen, Anzahlungen, Gutscheine oder sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit der Verwalta Ges. zur Verw. V. Wohnanlagen mbH hat, sollte diese Unterlagen sorgfältig sichern. Betroffene sollten prüfen, ob sie ihre Ansprüche selbst geltend machen müssen, und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Wichtig ist, Fristen und Schriftverkehr aufzubewahren, damit Ansprüche später nachgewiesen werden können.
Zur Einordnung: Die amtliche Bekanntmachung nennt als Sitz Germersheim, das Insolvenzgericht Landau in der Pfalz und das Aktenzeichen 3 IN 121/25. Weitere Angaben sollten nur dann berücksichtigt werden, wenn sie aus der amtlichen Veröffentlichung selbst stammen.