Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat im Verfahren über das Vermögen der CAPTIQ GmbH mit dem Aktenzeichen 810 IN 1708/26 C-12- am 22.10.2026 um 10:15 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. Nach der Bekanntmachung wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet.
Was die Sicherungsmaßnahme bedeutet
Eine vorläufige Insolvenzverwaltung ist eine Schutzmaßnahme im Insolvenzantragsverfahren. Sie soll verhindern, dass Vermögenswerte ohne Kontrolle verschoben oder vermindert werden, bevor das Gericht endgültig über das Insolvenzverfahren entscheidet. In der Bekanntmachung steht ausdrücklich, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Das bedeutet: Die Gesellschaft kann nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen, ohne dass der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt.
Für Außenstehende ist wichtig: Diese Anordnung ist noch nicht die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie zeigt aber, dass das Gericht das Vermögen der Gesellschaft zunächst absichern will. Für Kunden, Anleger oder andere Gläubiger kann das ein Hinweis darauf sein, dass Forderungen sorgfältig geprüft und im weiteren Verlauf des Verfahrens angemeldet werden müssen.
Wer eingesetzt wurde
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Betriebswirt Alexander Pilgrim, HWW Rechtsanwälte, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, bestellt. Die Bekanntmachung nennt außerdem die Gesellschaft CAPTIQ GmbH mit dem Sitz Frankfurt am Main und das Aktenzeichen 810 IN 1708/26 C-12- beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main.
Die vorläufige Verwaltung dient dazu, das Vermögen zu sichern und den Überblick über die wirtschaftliche Lage zu schaffen. Für Betroffene kann das bedeuten, dass laufende Zahlungen, Verträge oder Forderungen nicht mehr so behandelt werden wie gewohnt. Maßgeblich sind dann die Anweisungen und Zuständigkeiten im Verfahren.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Forderungen gegen die CAPTIQ GmbH hat, sollte seine Unterlagen geordnet bereithalten, etwa Rechnungen, Verträge, Zahlungsnachweise oder Korrespondenz. Sinnvoll ist es auch, Fristen und weitere gerichtliche Mitteilungen aufmerksam zu verfolgen. Wenn Sie Kunde, Anleger oder Gläubiger sind, sollten Sie keine Annahmen treffen, sondern die nächsten Angaben des Insolvenzgerichts oder des vorläufigen Insolvenzverwalters abwarten.
Wichtig ist vor allem: Ansprüche nicht aus dem Blick verlieren und alle Unterlagen sichern. Weitere Schritte hängen davon ab, wie das Verfahren nach der angeordneten Sicherungsmaßnahme fortgeführt wird.