Dark Mode Light Mode

AC Rohbau GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Offenbach am Main hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 IN 171/26 den Insolvenzantrag über das Vermögen der AC Rohbau GmbH abgewiesen. Nach der amtlichen Bekanntmachung vom 22.10.2026 geschah dies mangels Masse nach § 26 Abs. 1 InsO. Sitz des Unternehmens ist Offenbach am Main; in der Bekanntmachung ist zudem das Register Offenbach am Main, HRB 54629, genannt.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es wird also kein Insolvenzverwalter bestellt, und es kommt in der Regel nicht zu einer geordneten Verteilung an die Gläubiger über ein eröffnetes Insolvenzverfahren.

Für Gläubiger ist das meist nachteilig. Sie müssen ihre Forderungen grundsätzlich selbst weiterverfolgen und haben oft nur geringe Aussichten, noch Geld zu erhalten. Auch für Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen ist die Lage schwierig. Wer betroffen ist, sollte Unterlagen sorgfältig sichern und prüfen, welche rechtlichen Schritte möglich sind.

Folgen für Unternehmen und Gläubiger

Mit der Abweisung mangels Masse ist das Verfahren zwar nicht eröffnet, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft bleibt aber rechtlich problematisch. In der Regel kommt es zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Für die Beteiligten bedeutet das meist, dass Ansprüche nicht mehr über ein laufendes Insolvenzverfahren geordnet angemeldet und bedient werden können.

Die amtliche Bekanntmachung nennt ausdrücklich die AC Rohbau GmbH mit Sitz in Offenbach am Main sowie das Insolvenzgericht Offenbach am Main. Weitere Angaben zu Ursachen, Höhe möglicher Forderungen oder zur wirtschaftlichen Lage enthält die Bekanntmachung nicht.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten alle Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege und sonstigen Unterlagen vollständig sichern. Wer offene Forderungen hat, sollte diese eigenständig prüfen und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Auch Kunden, die Anzahlungen geleistet oder Gutscheine erworben haben, sollten ihre Belege aufbewahren und zeitnah klären, welche Möglichkeiten zur Durchsetzung bestehen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Hildesheim hebt Sicherungsmaßnahmen im Verfahren gegen Wert-Investition Rathausstraße Stolberg GmbH auf

Next Post

Insolvenzantrag von Cafe u. Bar BOSSA NOVA UG in Ulm mangels Masse abgewiesen