Verbraucher sollten besonders aufmerksam sein, wenn sie unerwartete Zahlungsaufforderungen oder Inkassoschreiben erhalten, die angeblich von Rechtsanwältin Silke Becker stammen.
Im Zusammenhang mit einer möglichen Verwendung anwaltlicher Identitätsangaben wurden folgende Kontaktdaten genannt:
| Merkmal | Verwendete Angabe |
|---|---|
| Angebliche Absenderin | Rechtsanwältin Silke Becker |
| Adresse | Berliner Str. 11, 68161 Mannheim-Oststadt |
| Internetadresse | www.ra-silkebecker.de |
Wichtig: Bislang liegen keine unabhängig bestätigten Informationen darüber vor, dass diese Angaben tatsächlich für betrügerische Schreiben verwendet werden. Auch ist nicht geklärt, ob die genannte Internetadresse authentisch ist oder in welchem Verhältnis sie zu einer tatsächlich zugelassenen Rechtsanwältin steht.
Vorsicht bei unerwarteten Forderungen
Betrüger können Namen und Berufsbezeichnungen von Rechtsanwälten verwenden, um Zahlungsaufforderungen besonders glaubwürdig erscheinen zu lassen.
Empfänger sollten deshalb nicht allein aufgrund eines anwaltlichen Briefkopfes, einer Internetadresse oder einer angegebenen Kanzleianschrift davon ausgehen, dass eine Forderung berechtigt ist.
Besonders sorgfältig sollten Schreiben geprüft werden, wenn sie überraschend eintreffen, hohe Beträge verlangen oder erheblichen Zeitdruck erzeugen.
Wie lässt sich die Echtheit überprüfen?
Verbraucher können zunächst im bundesweiten amtlichen Rechtsanwaltsverzeichnis prüfen, ob eine Person unter dem genannten Namen als Rechtsanwältin zugelassen ist.
Anschließend sollten sie die Kontaktdaten unabhängig abgleichen und sich gegebenenfalls direkt an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden.
Eine im Schreiben angegebene Internetadresse sollte nicht ungeprüft als Nachweis der Echtheit betrachtet werden.
Auch eine tatsächlich bestehende Kanzlei kann Opfer eines Identitätsmissbrauchs werden, ohne selbst an entsprechenden Schreiben beteiligt zu sein.
Was tun bei einer verdächtigen Zahlungsaufforderung?
Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte vor einer Überweisung den Forderungsgrund, den Auftraggeber, das Aktenzeichen und die Bankverbindung überprüfen.
Verdächtige E-Mails und Briefe sollten als Beweismittel aufbewahrt werden.
Wurde bereits Geld überwiesen und besteht ein Betrugsverdacht, sollte unverzüglich die eigene Bank kontaktiert werden. Zusätzlich kann eine Strafanzeige bei der Polizei sinnvoll sein.
Gerichtliche Mahnbescheide dürfen nicht einfach ignoriert werden, da hierfür besondere Fristen gelten.