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Insolvenzantrag gegen DCT Immobilien Services GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Baden-Baden hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der DCT Immobilien Services GmbH mit Sitz in Rastatt mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung stammt vom 21.10.2026. Das Aktenzeichen lautet 11 IN 79/24. Als Registerangabe ist Mannheim, HRB 734786, genannt.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das Vermögen des Unternehmens nach der Einschätzung des Gerichts voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Damit gibt es in diesem Fall keinen Insolvenzverwalter, der die vorhandenen Werte ordnet und eine Verteilung an die Gläubiger vorbereitet.

Für Gläubiger ist das meist eine schlechte Nachricht. Sie erhalten keine geordnete Verteilung aus einem eröffneten Insolvenzverfahren. Wer noch offene Forderungen hat, muss diese grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige Zahlung sind in solchen Fällen in der Regel gering.

Folgen für das Unternehmen

Mit der Abweisung mangels Masse ist die Sache für das Unternehmen nicht erledigt, aber das Gericht hat kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. In der Praxis führt das häufig dazu, dass die Gesellschaft später aufgelöst und schließlich gelöscht wird. Außerdem wird die Entscheidung im Zusammenhang mit dem Handelsregister relevant.

Wichtig ist: Aus der Bekanntmachung ergeben sich keine Angaben zu den Ursachen der Lage, zu einer Schuldensumme, zu Umsätzen, Mitarbeitern oder zu möglichen Vorwürfen. Dazu macht die Mitteilung keine Aussagen.

Was Betroffene jetzt tun können

Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, sollten ihre Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Wer Ansprüche geltend machen will, sollte diese geprüft und möglichst schriftlich dokumentiert verfolgen. Bei Unsicherheiten kann anwaltlicher Rat helfen, die nächsten Schritte einzuordnen.

Für Gläubiger gilt: Ohne eröffnetes Insolvenzverfahren gibt es keine zentrale Abwicklung über einen Insolvenzverwalter. Deshalb ist es besonders wichtig, Fristen und eigene Ansprüche im Blick zu behalten und Belege geordnet aufzubewahren.

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