Beim Insolvenzgericht München läuft unter dem Aktenzeichen 1542 IN 3845/26 ein Verfahren über den Antrag der Beat Power Music GmbH mit Sitz in Grünwald. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 21.10.2026 veröffentlicht. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, die Register-Nr. lautet HRB 214333.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
In der Bekanntmachung heißt es, dass zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet wurde. Das bedeutet vereinfacht: Das Gericht greift frühzeitig ein, damit Vermögenswerte nicht ohne Kontrolle weggegeben oder verändert werden. Ziel ist es, die vorhandene Masse zu schützen, solange über das weitere Verfahren entschieden wird.
Außerdem wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Das ist eine wichtige Einschränkung. Die Gesellschaft kann also nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen. Auch die Einziehung von Außenständen fällt ausdrücklich unter diese Anordnung. Forderungen, die der Firma noch zustehen, können also nicht ohne die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters eingezogen werden.
Welche Folgen das für Kunden und Gläubiger haben kann
Für Kunden, Anleger oder sonstige Gläubiger bedeutet eine solche Sicherungsmaßnahme vor allem: Es besteht ein gerichtlicher Schutzmechanismus, damit das Vermögen der Schuldnerin geordnet gesichert wird. Wer noch Ansprüche gegen die Beat Power Music GmbH hat, sollte jetzt besonders aufmerksam prüfen, ob und wie Forderungen im Verfahren berücksichtigt werden müssen. Aus der Bekanntmachung selbst ergibt sich aber noch keine Aussage darüber, ob das Insolvenzverfahren später eröffnet wird oder wie es ausgeht.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Schuster, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München, bestellt. Seine Aufgabe ist es nach der Anordnung, das Vermögen zu sichern und die weiteren Maßnahmen zu begleiten. Die Bekanntmachung enthält keine Angaben dazu, wie groß die Forderungen sind oder wie viele Gläubiger betroffen sein könnten.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten die weiteren amtlichen Veröffentlichungen zum Verfahren aufmerksam verfolgen und vorhandene Unterlagen zu Forderungen, Verträgen oder Zahlungen geordnet bereithalten. Wer Ansprüche gegen die Beat Power Music GmbH hat, sollte prüfen, ob diese im Verfahren geltend gemacht werden müssen. Wichtig ist außerdem, alle Fristen aus späteren gerichtlichen Mitteilungen im Blick zu behalten.