{„title“:“Insolvenzantrag der Plan- und Projekt Gesellschaft für Baumanagement UG mangels Masse abgewiesen“,“content“:“
Das Insolvenzgericht Meppen hat im Verfahren 9 IN 135/26 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Plan- und Projekt Gesellschaft für Baumanagement UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Rhede (Ems) am 17.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung wurde am 21.10.2026 veröffentlicht. In der Mitteilung ist außerdem das Registergericht Osnabrück, HRB 203489 genannt.
Was „mangels Masse“ bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es wird also kein Insolvenzverfahren mit geordneter Abwicklung eröffnet. Ein Insolvenzverwalter wird in diesem Fall nicht bestellt.
Für Gläubiger bedeutet das in der Regel: Es gibt keine Verteilung der vorhandenen Werte im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Wer noch Geld von der Gesellschaft fordert, muss seine Ansprüche grundsätzlich selbst verfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Befriedigung sind dabei meist gering.
Folgen für die Gesellschaft und für Gläubiger
Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse führt häufig dazu, dass die Gesellschaft später im Register gelöscht wird. Vorher kann es zur Eintragung der weiteren Entwicklung im Handelsregister kommen; im Ergebnis steht oft die Auflösung der Gesellschaft. Für Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, kann das besonders problematisch sein, weil eine geregelte Abwicklung über ein Insolvenzverfahren gerade nicht stattfindet.
Wichtig ist deshalb, Unterlagen sorgfältig zu sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Schriftverkehr und Nachweise über offene Leistungen oder Guthaben. Wer Ansprüche gegen die Gesellschaft hat, sollte prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten im Einzelfall noch bestehen.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Unterlagen vollständig zusammenstellen und mögliche Forderungen dokumentieren. Sinnvoll kann es sein, zeitnah rechtlichen Rat einzuholen, etwa von einer Verbraucherberatungsstelle oder einer Rechtsanwältin beziehungsweise einem Rechtsanwalt. Je nach Fall kann auch eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung oder Leistung sinnvoll sein. Wichtig ist vor allem, Fristen und Belege im Blick zu behalten.
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