Geschäftsführung bestätigt ordnungsgemäße Rechnungslegung
Im Mittelpunkt der veröffentlichten Ergänzung steht eine Erklärung der Geschäftsführung der Windpark Rot am See GmbH.
Darin heißt es:
„Ich versichere nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss der Windpark Rot am See GmbH unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Windpark Rot am See GmbH vermittelt.“
Als Geschäftsführung werden Roland Schmid und Dominic Klein genannt.
Mit dieser Erklärung bestätigen die Verantwortlichen nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätze erstellt wurde und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft zutreffend darstellt.
Eine solche Erklärung ist allerdings nicht mit einem unabhängigen Prüfungsurteil eines Wirtschaftsprüfers gleichzusetzen.
Ob der Jahresabschluss einer externen Abschlussprüfung unterzogen wurde, lässt sich dem vorliegenden Dokument nicht entnehmen.
Ergänzung fast ein Jahr nach der ursprünglichen Veröffentlichung
Auffällig ist der zeitliche Ablauf.
Der Jahresabschluss betrifft das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024.
Als Datum der ursprünglichen Veröffentlichung wird der 26. August 2025 genannt.
Die Ergänzung trägt dagegen das Datum 20. August 2026.
Damit liegen zwischen beiden Veröffentlichungsdaten knapp zwölf Monate.
Aus dem Dokument geht nicht hervor, weshalb die ergänzende Erklärung erst zu diesem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wurde.
Ebenso wenig lässt sich feststellen, ob die Erklärung ursprünglich fehlte, aus formalen Gründen nachgereicht wurde oder ob ein anderer Anlass für die Ergänzung bestand.
Allein aus der zeitlichen Verzögerung kann deshalb nicht auf eine Unregelmäßigkeit in der Rechnungslegung geschlossen werden.
Gleichwohl wäre eine Erläuterung des Hintergrunds für die Nachvollziehbarkeit der Veröffentlichung hilfreich.
Keine Angaben zu Umsatz, Gewinn oder Verschuldung
Für eine wirtschaftliche Bewertung der Windpark Rot am See GmbH reicht die vorliegende Ergänzung nicht aus.
Sie enthält weder eine Bilanz noch eine Gewinn- und Verlustrechnung.
Insbesondere fehlen Angaben zur Höhe des Anlagevermögens, zum Eigenkapital, zu bestehenden Verbindlichkeiten und zur Liquidität.
Auch die Umsatzerlöse und das Jahresergebnis 2024 sind nicht ersichtlich.
Damit lässt sich anhand dieses Dokuments nicht beurteilen, ob die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2024 einen Gewinn oder Verlust erwirtschaftet hat.
Ebenso wenig lässt sich erkennen, wie hoch die Finanzierungslasten sind oder welche finanziellen Mittel der Gesellschaft zur Verfügung stehen.
Das bedeutet nicht, dass diese Informationen grundsätzlich unveröffentlicht geblieben sind. Die vorliegende Ergänzung verweist ausdrücklich auf eine frühere Jahresabschlussveröffentlichung.
Für eine belastbare Finanzanalyse müsste daher auch der ursprüngliche Jahresabschluss vom 26. August 2025 ausgewertet werden.
Welche Fragen für eine wirtschaftliche Bewertung entscheidend wären
Bei einer Windparkgesellschaft sind neben den allgemeinen Bilanzkennzahlen insbesondere die Finanzierung und die laufende Ertragskraft von Bedeutung.
Dazu gehören die Höhe der bestehenden Darlehen, deren Laufzeiten und Verzinsung sowie die Frage, ob die Einnahmen aus dem Stromverkauf ausreichen, um Betriebskosten und Finanzierungsverpflichtungen zu deckcken.
Auch die Entwicklung des Eigenkapitals und der verfügbaren Liquidität ist relevant.
Aus der jetzt vorliegenden Erklärung lassen sich zu diesen Punkten jedoch keine belastbaren Aussagen ableiten.
Ebenso wenig enthält sie Informationen über die Zahl der betriebenen Windenergieanlagen, deren Stromproduktion oder mögliche technische beziehungsweise wirtschaftliche Risiken.
Eine seriöse Beurteilung muss diese Informationsgrenzen berücksichtigen.