Am Möhnesee in Nordrhein-Westfalen sorgt eine Speisekarte für reichlich Gesprächsstoff. Der Grund ist weder ein besonders hoher Preis noch eine ungewöhnliche Zutat. Vielmehr geht es um ein einziges Wort: „Memme“.
Die Gastronomin Stephanie Treschek bietet ihren Gästen offenbar eine etwas eigenwillige Beschreibung der Garstufen ihrer Steaks an. Neben blutig und rosarot findet sich auf der Speisekarte auch die Bezeichnung „Memme“.
Was vermutlich als humorvolle Beschreibung für Gäste gedacht war, die ihr Fleisch lieber stärker durchgebraten mögen, hat im Internet eine Diskussion ausgelöst.
Auch die Namen weiterer Gerichte, darunter Burger- und Schnitzelvarianten, sind nach den vorliegenden Berichten in den Mittelpunkt der Kritik geraten.
Die Wirtin selbst kann die Aufregung offenbar nur begrenzt nachvollziehen. Sie bezeichnet die Diskussion als „ein bisschen lächerlich“.
Tatsächlich stellt sich die Frage, ob eine scherzhafte Bezeichnung auf einer Speisekarte bereits eine öffentliche Grundsatzdebatte rechtfertigt.
Früher mussten Gastronomen vor allem darauf achten, dass das Essen schmeckt, die Portionen stimmen und die Rechnung bezahlbar bleibt. Heute kann offenbar schon die Beschreibung eines durchgebratenen Steaks für erhebliche Aufmerksamkeit in sozialen Netzwerken sorgen.
Natürlich darf jeder Gast die Bezeichnung „Memme“ geschmacklos finden. Humor ist schließlich ebenso Geschmackssache wie die bevorzugte Garstufe eines Steaks.
Eine rechtliche Verpflichtung, über solche Formulierungen zu lachen, besteht selbstverständlich nicht. Umgekehrt ist nicht jede unglückliche oder provokante Wortwahl automatisch rechtswidrig.
Ob einzelne Bezeichnungen tatsächlich diskriminierend oder rechtlich problematisch sind, lässt sich ohne Kenntnis der vollständigen Speisekarte nicht beurteilen.
Bemerkenswert bleibt dennoch, wie schnell aus einer Speisekarte ein öffentliches Streitthema werden kann. Während die einen einen harmlosen Scherz erkennen, empfinden andere die Wortwahl als unangemessen.
Für die Wirtin dürfte die Diskussion zumindest einen unerwarteten Nebeneffekt haben: Ihr Lokal erhält bundesweite Aufmerksamkeit, ohne dass dafür eine aufwendige Werbekampagne erforderlich gewesen wäre.
Fazit: Wer sein Steak durchgebraten bestellen möchte, sollte das selbstverständlich tun können, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen. Und wer über den Begriff „Memme“ nicht lachen kann, muss es auch nicht.
Vielleicht wäre es für alle Beteiligten am einfachsten, künftig wieder über das Essen zu urteilen. Schließlich sollte bei einem Restaurantbesuch vor allem eines entscheidend sein: ob das Steak schmeckt – und nicht, ob seine Bezeichnung im Internet für Aufregung sorgt.