Der Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Voraussetzungen. Wer eine Waffenbesitzkarte erhalten oder behalten möchte, muss insbesondere die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen.
Auch bei der Erteilung und dem Fortbestand eines Jagdscheins spielen Zuverlässigkeitsanforderungen eine zentrale Rolle.
Wie weit diese Anforderungen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Partei reichen, beschäftigt zunehmend die Verwaltungsgerichte.
In Sachsen-Anhalt hat das Oberverwaltungsgericht nun zwei weitere Beschwerden zurückgewiesen.
Zwei AfD-Mitglieder bleiben vor Gericht erfolglos
Nach einem Bericht des MDR Sachsen-Anhalt ging es in den beiden Verfahren um unterschiedliche Erlaubnisse.
Ein Mitglied der AfD hatte sich gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte gewehrt. In einem zweiten Verfahren wandte sich eine Jägerin gegen den Entzug ihres Jagdscheins.
Beide Betroffenen waren bereits vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gescheitert.
Anschließend legten sie Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt ein. Auch dort blieben sie erfolglos.
Damit erhalten sie ihre jeweiligen Erlaubnisse vorerst nicht zurück.
Die Entscheidungen betreffen die konkreten Verfahren. Aus den übermittelten Informationen geht nicht hervor, dass damit sämtliche rechtlichen Fragen zum Waffenbesitz von AfD-Mitgliedern bundesweit abschließend geklärt wären.
Gericht: Keine Bestrafung politischer Überzeugungen
Besonders bedeutsam ist die Begründung des Oberverwaltungsgerichts.
Nach Angaben des MDR stellte das Gericht klar, dass es bei den Maßnahmen nicht um die Bestrafung einer bestimmten politischen Überzeugung gehe.
Vielmehr stehe der Schutz der Allgemeinheit im Mittelpunkt.
Das Gericht verwies dem Bericht zufolge darauf, dass eine systematische Verunglimpfung staatlicher Institutionen und demokratischer Prozesse über zulässige Kritik hinausgehen und einen Angriff auf das Demokratieprinzip darstellen könne.
Damit unterscheidet das Gericht zwischen der grundrechtlich geschützten politischen Meinungsäußerung und Verhaltensweisen beziehungsweise verfassungsfeindlichen Bestrebungen, die bei der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung relevant sein können.
Diese Unterscheidung ist rechtlich wesentlich.
Nicht jede scharfe Kritik an Regierung, Parlamenten oder staatlichen Einrichtungen rechtfertigt Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Politische Kritik gehört zum demokratischen Meinungskampf und steht grundsätzlich unter dem Schutz der Meinungsfreiheit.
Anders kann die rechtliche Bewertung ausfallen, wenn konkrete gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind, die Zweifel an einem verantwortungsvollen Umgang mit Waffen begründen.
Warum die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entscheidend ist
Eine Waffenbesitzkarte ist keine uneingeschränkte Berechtigung, Schusswaffen dauerhaft unabhängig von der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit zu besitzen.
Das Waffengesetz sieht vor, dass die zuständigen Behörden die gesetzlichen Voraussetzungen prüfen müssen.
Eine zentrale Vorschrift ist § 5 Waffengesetz (WaffG), der die waffenrechtliche Zuverlässigkeit regelt.
Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob Tatsachen oder gesetzlich geregelte Umstände die Annahme rechtfertigen, dass eine Person mit Waffen und Munition nicht in der erforderlichen Weise umgehen wird.
Das Waffenrecht dient der Gefahrenabwehr. Es soll Risiken verhindern, bevor es zu einem konkreten Schadensereignis kommt.
Deshalb setzt der Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis nicht in jedem Fall voraus, dass der Betroffene bereits eine Straftat mit einer Waffe begangen hat.
Gleichzeitig müssen behördliche Entscheidungen auf einer tragfähigen gesetzlichen Grundlage beruhen und gerichtlich überprüfbar sein.
Welche Rolle spielt die Einstufung der AfD Sachsen-Anhalt?
Der Landesverband der AfD in Sachsen-Anhalt wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Diese Einstufung bildet einen wichtigen Hintergrund der aktuellen Verfahren.
Sie ist jedoch von einem Parteiverbot zu unterscheiden.
Die AfD ist keine verbotene Partei. Eine Einstufung durch den Verfassungsschutz führt auch nicht automatisch dazu, dass sämtliche Mitglieder strafrechtlich verantwortlich wären.
Für das Waffenrecht stellt sich eine andere Frage: Welche Bedeutung haben die verfassungsschutzrechtliche Bewertung einer politischen Vereinigung und die individuelle Zugehörigkeit zu dieser Vereinigung für die gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit?
Die Verwaltungsgerichte müssen solche Fragen anhand der geltenden Vorschriften und der Umstände des jeweiligen Verfahrens beantworten.
Die aktuellen Entscheidungen zeigen, dass eine Parteimitgliedschaft im Zusammenhang mit einer entsprechenden Einstufung waffenrechtliche Konsequenzen haben kann.
Daraus folgt allerdings nicht, dass jede Mitgliedschaft ohne weitere rechtliche Prüfung zwangsläufig zum Entzug einer Erlaubnis führen muss.
Bereits im August gab es eine wegweisende Entscheidung
Die aktuellen Beschlüsse stehen nicht isoliert.
Bereits im August 2026 hatte das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt nach MDR-Angaben entschieden, dass Mitglieder der AfD unter den maßgeblichen rechtlichen Voraussetzungen ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse verlieren können.
Die jüngsten Entscheidungen knüpfen an diese Rechtsprechung an.
Der MDR hatte zudem darüber berichtet, dass in Sachsen-Anhalt bei mehr als 100 AfD-Mitgliedern ein Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse im Raum steht.
Dabei ist sorgfältig zu unterscheiden zwischen Personen, deren Zuverlässigkeit behördlich überprüft wird, bereits ergangenen Entzugsentscheidungen und rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren.
Die bloße Zahl potenziell betroffener Personen sagt noch nichts darüber aus, wie viele Erlaubnisse tatsächlich und dauerhaft entzogen werden.
Kritische Frage: Wie weit darf der Staat bei der Gefahrenabwehr gehen?
Die Entscheidungen berühren ein sensibles Spannungsverhältnis.
Auf der einen Seite hat der Staat die Aufgabe, die Bevölkerung vor den Gefahren zu schützen, die von einem missbräuchlichen Einsatz von Schusswaffen ausgehen können.
Auf der anderen Seite dürfen staatliche Maßnahmen nicht allein dazu dienen, unerwünschte politische Ansichten zu sanktionieren.
Gerade deshalb kommt der gesetzlichen Begründung einer waffenrechtlichen Entscheidung besondere Bedeutung zu.
Die entscheidende Frage lautet nicht, ob eine politische Position Zustimmung oder Ablehnung findet, sondern ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Besitz erlaubnispflichtiger Waffen erfüllt sind.
Auch die Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen und die Möglichkeit gerichtlicher Kontrolle sind für einen rechtsstaatlichen Umgang mit solchen Fällen wichtig.
Die vom Oberverwaltungsgericht hervorgehobene Unterscheidung zwischen politischer Bestrafung und Schutz der Allgemeinheit ist daher ein zentraler Punkt der Entscheidung.
Sie macht zugleich deutlich, dass Eingriffe in bestehende Erlaubnisse rechtlich begründet werden müssen.
Waffenbesitzkarte und Jagdschein sind nicht dasselbe
Bei der Berichterstattung über die beiden Verfahren ist eine weitere Unterscheidung wichtig.
Eine Waffenbesitzkarte berechtigt unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen zum Erwerb und Besitz bestimmter Schusswaffen.
Ein Jagdschein betrifft dagegen die jagdrechtliche Berechtigung und ist an zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen gebunden.
Beide Erlaubnisse stehen zwar in engem Zusammenhang mit Anforderungen an die persönliche Zuverlässigkeit, sind aber rechtlich nicht identisch.
Im vorliegenden Fall ging es nach MDR-Angaben um den Entzug einer Waffenbesitzkarte bei einem Parteimitglied und um den Entzug eines Jagdscheins bei einer Jägerin.
Die Bezeichnung als zwei entzogene Waffenscheine wäre daher ungenau.
Welche Folgen haben die Entscheidungen für andere Waffenbesitzer?
Die Beschlüsse können auch über die beiden Einzelfälle hinaus Bedeutung für die Verwaltungspraxis in Sachsen-Anhalt haben.
Waffenbehörden müssen bei ihren Entscheidungen die geltenden gesetzlichen Maßstäbe und die einschlägige Rechtsprechung berücksichtigen.
Für Personen, deren waffenrechtliche Zuverlässigkeit überprüft wird, bleibt es wichtig, die konkrete Begründung eines behördlichen Bescheids zu kennen.
Ob ein Entzug rechtmäßig ist, hängt von den jeweils einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des Einzelfalls ab.
Betroffene können behördliche Entscheidungen grundsätzlich nach Maßgabe des Verwaltungsprozessrechts gerichtlich überprüfen lassen.
Die aktuellen Entscheidungen zeigen allerdings auch, dass eine solche Überprüfung nicht zwangsläufig zur Wiedererteilung oder zum Fortbestand einer Erlaubnis führt.