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Wiesbaden: Sicherungsmaßnahmen im Verfahren gegen THOR Sechste UG aufgehoben

Das Insolvenzgericht Wiesbaden hat in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der THOR Sechste UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit dem Aktenzeichen 10 IN 60/26 eine Bekanntmachung zu Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht. Die Bekanntmachung datiert vom 20.10.2026. Als Sitz des Unternehmens ist Wiesbaden genannt.

Was die Bekanntmachung bedeutet

Nach dem Text waren in dem Verfahren Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung bereits am 16.02.2026 angeordnet worden. Am 20.10.2026 wurden diese Maßnahmen wieder aufgehoben. Der Grund laut Bekanntmachung: Der Insolvenzantrag wurde mangels Masse abgewiesen.

Für Laien bedeutet das: Sicherungsmaßnahmen sollen in einem Insolvenzverfahren Vermögenswerte schützen und verhindern, dass noch etwas beiseitegeschafft oder ohne Kontrolle verfügt wird. Wenn solche Maßnahmen aufgehoben werden, ist diese besondere Sicherung nicht mehr in Kraft. Die Bekanntmachung sagt damit, dass die zuvor angeordneten Beschränkungen nicht weiter gelten.

Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger

Für Kunden, Anleger oder andere Gläubiger heißt das zunächst vor allem, dass sie sich auf die amtliche Bekanntmachung stützen sollten. Der Text selbst nennt keine Auszahlung, keine Quote und keine Entscheidung zugunsten einzelner Forderungen. Er sagt nur, dass der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wurde und die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben sind.

Wer Forderungen gegen die Gesellschaft haben könnte, sollte deshalb prüfen, ob und in welcher Form noch Ansprüche bestehen und ob weitere Schritte nötig sind. Aus der Bekanntmachung geht nicht hervor, dass bereits eine Befriedigung von Gläubigern erfolgt ist. Ebenso wenig enthält sie Angaben dazu, ob oder wie das Unternehmen künftig weiter tätig sein wird.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten die amtliche Bekanntmachung sorgfältig aufbewahren und bei offenen Forderungen ihre Unterlagen prüfen. Sinnvoll ist es, Belege, Verträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise zusammenzustellen. Wer unsicher ist, kann rechtlichen Rat einholen. Wichtig ist auch, weitere Mitteilungen des Insolvenzgerichts Wiesbaden unter dem Aktenzeichen 10 IN 60/26 zu beachten.

Der vollständige Beschluss kann nach der Bekanntmachung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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