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ARTIX GmbH & Co. KG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Rottweil hat im Verfahren unter dem Aktenzeichen 8 IN 202/25 über den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die ARTIX GmbH & Co. KG entschieden. Die Bekanntmachung wurde am 20.10.2026 veröffentlicht. Die Gesellschaft ist im Register des Amtsgerichts Stuttgart unter HRA 738248 eingetragen und hat ihren Sitz in Dornhan.

Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet

Mit der Abweisung mangels Masse eröffnet das Gericht kein Insolvenzverfahren. Der Grund ist, dass das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Für die Gläubiger bedeutet das: Es gibt keinen Insolvenzverwalter, der die Vermögenswerte geordnet sichert und verteilt. Eine geregelte Auszahlung aus einem Insolvenzverfahren findet daher in der Regel nicht statt.

Die Bekanntmachung betrifft eine Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO. Für Betroffene ist das meist ein ungünstiger Ausgang, weil die Chancen auf eine Befriedigung von Forderungen oft gering sind. Gläubiger müssen ihre Ansprüche dann grundsätzlich selbst weiterverfolgen.

Folgen für Gläubiger und Vertragspartner

Bei einer solchen Entscheidung wird die Gesellschaft im Handelsregister entsprechend vermerkt. In der Regel folgt daraus die Auflösung der Gesellschaft und später die Löschung. Für Gläubiger, Kunden oder Vertragspartner ist wichtig: Offene Forderungen, nicht erbrachte Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine sind jetzt besonders zu prüfen und zu dokumentieren.

Wer noch Unterlagen hat, sollte Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege und sonstige Nachweise sorgfältig sichern. Ohne ein laufendes Insolvenzverfahren gibt es meist keine zentrale Stelle, bei der Ansprüche automatisch angemeldet und bearbeitet werden.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Unterlagen sofort zusammenstellen und prüfen, welche Ansprüche offen sind. Sinnvoll ist es, Forderungen schriftlich zu sichern und bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen. Besonders bei Anzahlungen, offenen Lieferungen oder Gutscheinen kann es hilfreich sein, schnell zu handeln, da die Aussichten auf eine vollständige Durchsetzung in solchen Fällen oft gering sind.

Die Bekanntmachung des Insolvenzgerichts Rottweil vom 20.10.2026 enthält eine Berichtigung des Beschlusses vom 04.08.2026. Inhaltlich bleibt maßgeblich, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ARTIX GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen wurde.

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