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Vorläufige Insolvenzverwaltung über ThomasLloyd Climate Solutions GmbH angeordnet

Das Insolvenzgericht München hat am 20.10.2026 im Verfahren 1513 IN 2263/26 Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der ThomasLloyd Climate Solutions GmbH mit Sitz in München angeordnet. Nach der amtlichen Bekanntmachung geht es dabei um die Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Konkret hat das Gericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das ist eine Schutzmaßnahme im frühen Stadium eines Insolvenzverfahrens. Sie soll verhindern, dass Vermögenswerte vor einer möglichen Verfahrenseröffnung beiseitegeschafft, verschlechtert oder auf andere Weise nachteilig verändert werden. Für Außenstehende bedeutet das: Über das Vermögen der Schuldnerin wird nicht mehr frei und ohne Kontrolle verfügt.

Außerdem hat das Gericht angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Das betrifft nach der Bekanntmachung ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen. Damit werden Zahlungsflüsse und Vermögensbewegungen unter zusätzliche Kontrolle gestellt.

Rolle des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Krompaß, Kreittmayrstraße 13 a, 80335 München, bestellt. Seine Aufgabe besteht nach der Anordnung darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern. Die Bekanntmachung nennt damit eine Person, die im Verfahren eine zentrale Kontrollfunktion übernimmt.

Wichtig ist: Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist noch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst. Sie ist eine Sicherungsmaßnahme im laufenden Antragsverfahren. Ob und in welcher Form das Insolvenzverfahren später eröffnet wird, ergibt sich aus dieser Bekanntmachung nicht.

Was das für Kunden, Anleger und Gläubiger heißen kann

Für Kunden, Anleger oder sonstige Gläubiger kann eine solche Bekanntmachung bedeuten, dass Forderungen und Zahlungen besonders aufmerksam geprüft werden sollten. Wer noch Ansprüche gegen die ThomasLloyd Climate Solutions GmbH hat, sollte Unterlagen, Verträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise geordnet bereithalten. Denn bei einem Insolvenzverfahren kommt es häufig darauf an, Forderungen genau zu belegen.

Die Anordnung zeigt auch, dass das Gericht das Vermögen der Schuldnerin zunächst schützen will. Für Betroffene kann das ein Hinweis sein, dass finanzielle Entscheidungen des Unternehmens nicht mehr ohne weiteres allein getroffen werden können. Welche konkreten Folgen sich für einzelne Forderungen ergeben, lässt sich aus der Bekanntmachung allein aber nicht ablesen.

Die im Handelsregister eingetragene Anschrift der Gesellschaft wird in der Bekanntmachung mit c/o Munich City Office, Rosental 5, 80331 München, angegeben. Maßgeblich für diese Meldung sind außerdem das Insolvenzgericht München, das Aktenzeichen 1513 IN 2263/26 und das Veröffentlichungsdatum 20.10.2026.

Was Betroffene jetzt tun können: Wer Gläubiger der ThomasLloyd Climate Solutions GmbH ist, sollte alle eigenen Unterlagen prüfen und geordnet aufbewahren. Offene Forderungen, Verträge, Rechnungen und Schriftwechsel können wichtig sein, falls es im weiteren Verfahren zu einer Anmeldung oder Prüfung von Ansprüchen kommt. Neue Zahlungen oder Erklärungen sollten nur nach sorgfältiger Prüfung abgegeben werden.

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