Grund für den Rückruf ist der Nachweis mehrerer Farbstoffe bei einer amtlichen Lebensmitteluntersuchung. Neben den Farbstoffen Azorubin (E 122) und Cochenillerot A (E 124) wurden auch die verbotenen Sudanfarbstoffe Sudan I und Sudan IV festgestellt.
Sudanfarbstoffe gelten als gesundheitlich bedenklich, da sie erbgutverändernde und krebserregende Eigenschaften besitzen beziehungsweise im Verdacht stehen, solche Wirkungen hervorzurufen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten das betroffene Sumach-Gewürz keinesfalls mehr verwenden oder verzehren.
Welches Sumach-Gewürz ist vom Rückruf betroffen?
Sumach Gemahlen (Öğütülmüş Sumak)
Marke: Ikleel Algabal (ME TRADE INTL)
Packungsgröße: 200 Gramm
Mindesthaltbarkeitsdatum: 01.09.2027
Chargennummer / Lot: ME2552508
EAN / Barcode: 8682943441717
Importeur: Alfred-Walter Haag (Badiel), Limburg an der Lahn
Verbraucher sollten insbesondere die Chargennummer ME2552508 und das Mindesthaltbarkeitsdatum 01.09.2027 auf der Verpackung überprüfen.
Andere Chargen oder Produkte werden in der vorliegenden Rückrufinformation nicht genannt.
Grund des Rückrufs: Sudan I, Sudan IV, E 122 und E 124 nachgewiesen
Im Rahmen einer amtlichen Untersuchung wurden im betroffenen Sumach mehrere Farbstoffe festgestellt.
Dabei handelt es sich um:
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Sudan I: Ein synthetischer Azofarbstoff, der nicht als Lebensmittelfarbstoff zugelassen ist und als genotoxisch und krebserregend gilt.
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Sudan IV: Ein ebenfalls nicht zugelassener Sudanfarbstoff, bei dem gesundheitliche Bedenken hinsichtlich möglicher erbgutverändernder und krebserregender Wirkungen bestehen.
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E 122 (Azorubin): Ein grundsätzlich für bestimmte Lebensmittel zugelassener Farbstoff, dessen Verwendung jedoch gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.
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E 124 (Cochenillerot A): Ein weiterer synthetischer Farbstoff, der nur für bestimmte Lebensmittel und unter festgelegten Bedingungen zugelassen ist.
Die Rückrufmeldung bezeichnet die nachgewiesenen Farbstoffe als Beanstandungsgrund. Dabei ist wichtig zu unterscheiden: Sudan I und Sudan IV sind als Lebensmittelfarbstoffe verboten, während E 122 und E 124 nicht generell verboten sind, ihre Verwendung in Lebensmitteln jedoch rechtlich geregelt ist.
Welche Gesundheitsgefahr besteht durch Sudanfarbstoffe?
Die wesentliche gesundheitliche Besorgnis betrifft die nachgewiesenen Sudanfarbstoffe.
Sudan I und Sudan IV gehören zu synthetischen Farbstoffen, die unter anderem zum Färben industrieller Materialien verwendet werden. In Lebensmitteln dürfen sie nicht als Farbstoffe eingesetzt werden.
Aufgrund ihrer möglichen beziehungsweise nachgewiesenen genotoxischen und krebserregenden Eigenschaften kann bei einer Aufnahme über Lebensmittel eine gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden.
Genotoxisch bedeutet, dass ein Stoff das Erbgut von Zellen schädigen kann. Solche Schäden können unter bestimmten Umständen zur Entstehung von Krebs beitragen.
Anders als bei einer akuten Lebensmittelvergiftung müssen nach dem Verzehr eines belasteten Produkts keine unmittelbaren Beschwerden auftreten. Ein mögliches langfristiges Risiko lässt sich daher nicht daran erkennen, ob nach dem Essen Symptome auftreten.
Aus der Rückrufinformation geht nicht hervor, in welchen Konzentrationen die Farbstoffe nachgewiesen wurden. Eine individuelle Risikobewertung ist deshalb anhand der veröffentlichten Angaben nicht möglich.
Wer das Gewürz bereits verwendet hat und gesundheitliche Fragen oder Sorgen hat, kann sich ärztlich beraten lassen.
Wo wurde das betroffene Sumach verkauft?
Als Importeur und verantwortliches Unternehmen wird Alfred-Walter Haag (Badiel) mit Sitz in Limburg an der Lahn genannt.
Die Rückrufinformation enthält keine konkrete Aufstellung der betroffenen Handelsketten, Verkaufsstellen oder Bundesländer.
Das Produkt könnte daher in unterschiedlichen Lebensmittelgeschäften angeboten worden sein. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten unabhängig vom Einkaufsort die Kennzeichnungen auf ihrer Verpackung kontrollieren.
Rückgabe und Erstattung des Kaufpreises
Kundinnen und Kunden, die das betroffene Sumach-Gewürz gekauft haben, können es in der jeweiligen Einkaufsstätte zurückgeben.
Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet.
Das Gewürz sollte bis zur Rückgabe nicht mehr zum Kochen, Würzen oder zur Zubereitung von Speisen verwendet werden.
Importeur und Kundenservice
Alfred-Walter Haag (Badiel)
Am Schlag 30
65549 Limburg an der Lahn
E-Mail: info@badiel.eu
Weitere Einzelheiten enthält die offizielle Kundeninformation zum Rückruf des Sumach-Gewürzes (PDF).
Fazit: Sumach mit Chargennummer ME2552508 nicht mehr verwenden
Der Rückruf betrifft das Produkt „Sumach Gemahlen (Öğütülmüş Sumak)“ der Marke Ikleel Algabal in der 200-Gramm-Packung mit dem MHD 01.09.2027 und der Charge ME2552508.
Bei einer amtlichen Untersuchung wurden die nicht zugelassenen Sudanfarbstoffe Sudan I und Sudan IV sowie die Farbstoffe E 122 und E 124 nachgewiesen.
Da insbesondere die Sudanfarbstoffe mit erheblichen gesundheitlichen Bedenken verbunden sind, wird vom Verzehr dringend abgeraten.
Betroffene Packungen sollten nicht mehr verwendet und zur vollständigen Erstattung des Kaufpreises in die Verkaufsstelle zurückgebracht werden. Ein Kassenbon ist nicht erforderlich.
Die Rückrufinformation wurde am 20. Oktober 2026 veröffentlicht.